Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. Insbesondere Bremen geht hier mit einem guten Beispiel voran.

Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:

- Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet?
- Ist die Einführung eines solchen Passus geplant?
- Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
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Mika Levin Casper
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben, anders als die meisten …
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295198]
Datum
19. Dezember 2023 11:46
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. Insbesondere Bremen geht hier mit einem guten Beispiel voran. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: - Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet? - Ist die Einführung eines solchen Passus geplant? - Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 295198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295198/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr geehrte Frau Casper, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe dieses an das zuständige Fachreferat weitergele…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1247870] Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295198] (<< Adresse entfernt >> / Herrn Levin Casper)
Datum
19. Dezember 2023 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Casper, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe dieses an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr geehrte Frau Casper, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2023 zum Thema „Tier(versuchs)freies Stud…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1247870] Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295198] (<< Adresse entfernt >> / Herrn Levin Casper)
Datum
17. Januar 2024 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Casper, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2023 zum Thema „Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen“. Auf Ihre Fragen antworten wir wie folgt: Zunächst weisen wir darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz sowie Art. 108 der Verfassung des Freistaates Bayern, garantierten Wissenschaftsfreiheit zu den ureigenen Aufgaben der Hochschulen und Universitätsklinika gehört, über die Inhalte und Gegenstände ihrer Forschung und die Gestaltung ihrer Studiengänge in eigener Verantwortung zu entscheiden. Der Einfluss der Rechtsaufsichtsbehörde und des Gesetzgebers ist daher begrenzt. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst existieren an den Hochschulen zahlreiche Projekte, die u.a. das Ziel verfolgen, tierversuchsfreie Forschung voranzubringen und Alternativmethoden zu Tierversuchen weiterzuentwickeln. Zudem werden auch dort, wo alternative Methoden zum Tierversuch nicht als eigenständiges Forschungsthema bearbeitet werden, in zahlreichen Forschungsprojekten bereits etablierte Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch im Sinne des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction and Refinement) eingesetzt. Darüber hinaus erfolgt in den betroffenen Studiengängen (Medizin und Lebenswissenschaften) die Auseinandersetzung mit diesen Themen grundsätzlich im Rahmen des regulären Curriculums und in Form vertiefender Veranstaltungen. Auf diesem Wege wird auch im Studium bereits frühzeitig an Alternativen zu Tierversuchen herangeführt. In der Forschung wird damit sichergestellt, dass nur die besten und schonendsten Methoden ausgewählt und Versuche nur im unbedingt notwendigen Umfang durchgeführt werden. Alternative tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind vorrangig anzuwenden. Sie sind gerade an den bayerischen Hochschulen etabliert und werden dort auch weiterentwickelt. Ihren Wunsch, im wissenschaftlichen Studium der Humanmedizin vollständig auf Tierversuche zu verzichten, können wir sehr gut nachvollziehen. Trotz der notwendigen und weit fortgeschrittenen Bemühungen um eine Minimierung von Tierversuchen und der Entwicklung alternativer Methoden kann in der biologischen und medizinischen Forschung jedoch, insbesondere an Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten, weiterhin leider nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden. Unzählige wesentliche Errungenschaften in Diagnostik und Therapie wären ohne Tierversuche nicht möglich gewesen, viele weitere sind auch in Zukunft zu erwarten. Gerade in der Krebsforschung sind für die Erforschung neuer Therapiestrategien und diagnostischer Verfahren aussagekräftige Erkenntnisse in sehr vielen Fällen nur anhand von in-vivo-Versuchen zu erhalten. Computergestützte Simulationen, Versuche an Zellkulturen oder andere alternative Ansätze sind zwar in manchen Bereichen möglich und werden angewandt, können aber noch nicht umfassend gleichwertige Ergebnisse liefern. Angesichts dessen ist die Idee gänzlich tierversuchsfreier Wissenschaft derzeit leider nicht sinnvoll umsetzbar. Bezüglich Ihrer Fragen nach einer möglichen Einführung einer entsprechenden Passage dürfen wir darauf verweisen, dass Angelegenheiten der Rechtssetzung dem Ausnahmetatbestand des Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BayDSG unterfallen und dem allgemeinen Auskunftsrecht damit entzogen sind. Mit freundlichen Grüßen