Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben seit dem 01.01.2021 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 21 Abs. 5, welcher bestimmt, dass in Lehre und Prüfungen auf die Verwendung eigens dafür getöteter Tiere verzichtet werden soll, sofern zulässigerweise andere Lehrmethoden und -materialien eingesetzt werden können. Damit wird es Studierenden jedoch nicht zwingend ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium völlig tier(versuchs)frei zu absolvieren.

Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:

- Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht?
- Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht?
- In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Mika Levin Casper
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie ha…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295199]
Datum
19. Dezember 2023 11:46
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben seit dem 01.01.2021 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 21 Abs. 5, welcher bestimmt, dass in Lehre und Prüfungen auf die Verwendung eigens dafür getöteter Tiere verzichtet werden soll, sofern zulässigerweise andere Lehrmethoden und -materialien eingesetzt werden können. Damit wird es Studierenden jedoch nicht zwingend ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium völlig tier(versuchs)frei zu absolvieren. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: - Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht? - Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht? - In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 295199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295199/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Casper, hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail im für die Hochschulen z…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295199]
Datum
19. Dezember 2023 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Casper, hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail im für die Hochschulen zuständigen Referat V C der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Casper, mit E-Mail vom 19. Dezember 2023 hatten Sie eine Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner Info…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295199]
Datum
22. Dezember 2023 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Casper, mit E-Mail vom 19. Dezember 2023 hatten Sie eine Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gerichtet. Sie baten darin um die folgenden Informationen: „- Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht? - Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht? - In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?“ Grundsätzlich steht einer Herausgabe dieser Informationen nichts im Wege. Da die staatlichen Hochschulen im Land Berlin jedoch ihre Akten zu Studierenden und zur Nutzung von Kursangeboten selbst führen, liegen der Senatsverwaltung die fraglichen Angaben zu den ersten beiden Punkten Ihrer Anfrage nicht vor. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung Ihrer Fragen direkt an die entsprechenden Hochschulen als aktenführende Stellen zu wenden. Da Sie die Weitergabe Ihrer Daten ausgeschlossen hatten, habe ich den Vorgang nicht weitergeleitet. Zum dritten Aspekt Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Für eine eventuelle Überarbeitung des § 21 Absatz 5 BerlHG ist in der hiesigen Verwaltung das mit Hochschulrecht befasste Referat zuständig. Da aktuell keine Pläne bestehen, den Passus zu überarbeiten, liegen dem Referat dazu keine Unterlagen vor. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Diese Information ist für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen