Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen
Sie haben in §§ 49 und 50 Ihres Landeshochschulgesetz Normen verankert, welche unter anderem Studierenden ermöglichen, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen.
Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:
- Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?
- Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche?
- Welche anderweitigen, gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen?
- Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen?
- Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten?
- In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum19. Dezember 2023
-
23. Januar 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!