Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. Insbesondere Bremen geht hier mit einem guten Beispiel voran.

Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:
- Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet?
- Ist die Einführung eines solchen Passus geplant?
- Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?

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  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Mika Levin Casper
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben, anders als die meisten Bunde…
An Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294221]
Datum
5. Dezember 2023 12:55
An
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. Insbesondere Bremen geht hier mit einem guten Beispiel voran. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: - Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet? - Ist die Einführung eines solchen Passus geplant? - Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 294221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294221/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper

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