Tiere als Sachen §303 StGB
Anfrage an:
Bundesgerichtshof
Wieso Tiere nach §303 Abs. 1 des StGB noch immer als ,,Sachen" gesehen werden, obwohl es sich dabei um lebende Wesen handelt und das BGB hierbei längst eine klare Differenzierung von Tieren zu Sachen vornimmt.
Ergebnis der Anfrage
Der Bundesgerichtshof ist nicht zuständig für die Regulierungen des Tierschutzes und auch nicht über die Ausformulierungen. Entsprechend war keine Beantwortung der Frage möglich.
Information nicht vorhanden
-
Datum1. Dezember 2023
-
6. Januar 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!