Tierschutzgesetz § 11 8. f
aus den mir nun vorliegenden umfangreichen Unterlagen des Bundesrates zu meiner Einsicht erbitte ich von Ihnen weitergehende Informationen.
Folgende Fakten liegen vor:
- Am 11.06.2012 (Niederschrift, UA AV 2/12) wurde unter 2. ein Antrag von Thüringen gestellt der § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 betraf.
"5. für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder
hierfür Einrichtungen unterhalten."
Begründung:
Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere in Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen.
Dieser Antrag von Thüringen wurde zurückgezogen.
Dieser Punkt betraf die Drucksache 300/12
18. § 11
... 5. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,...
Am 18.06.2012 (Niederschrift, 792. AV) erscheint der gleiche Antrag von Thüringen erneut, allerdings jetzt unter § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 (wer gewerbsmäßig) Buchstabe f - neu -
Die Begründung ist identisch zum ersten Antrag, mit Ausnahme der Worte "gewerbsmäßig betriebenen".
Nur 7 Tage nach dem ersten zurückgezogenen Antrag wurde hier eine erhebliche Veränderung herbeigeführt.
Die Abstimmung mit 11:5 war eindeutig, wobei mich interessieren würde, warum die Länder BE, BB, MV, SN und ST dagegen gestimmt haben.
Aus diesem Vorgang entstand dann die Empfehlung des AV in 300/1/12.
Wie kam es zu dieser Vorgehensweise?
Wie kam es zur Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich der Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen und ausbildenden Hundevereinen?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich Vergehen innerhalb gewerblicher Hundeschulen, bzw. Hundevereinen (auch SV und jegliche Gebrauchshundesportvereine) in Bezug auf das Tierschutzgesetz, die eine solche Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen rechtfertigen würden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
Anfrage abgelehnt
-
Datum19. Dezember 2017
-
20. Januar 2018
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- Tierschutzgesetz § 11 8. f [#25752]
- Datum
- 19. Dezember 2017 17:23
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundeskanzleramt
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- Briefpost
- Betreff
- siehe Anlage
- Datum
- 28. Dezember 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundeskanzleramt
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- Briefpost
- Betreff
- Anfrage vom 19.12.2017
- Datum
- 12. Januar 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Tierschutzgesetz § 11 8. f“ [#25752]
- Datum
- 21. Januar 2018 13:45
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 24. Januar 2018 10:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- Widerspruch [#25752]
- Datum
- 24. Januar 2018 12:52
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Mona Göbel
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 11. Februar 2018
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Widerspruch [#25752]
- Datum
- 18. März 2018 13:11
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Mona Göbel
- Betreff
- AW: AW: Widerspruch [#25752]
- Datum
- 13. April 2018 08:24
- An
- Bundeskanzleramt
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- Bundeskanzleramt
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- Briefpost
- Betreff
- Ihr Widerspruch vom 11.02.2018
- Datum
- 14. Mai 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 21. Januar 2019 14:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-735/001 II#0118 [#25752]
- Datum
- 21. Januar 2019 18:56
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang [#25752] # 15-735/001 II#0118
- Datum
- 18. Juni 2019 14:23
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang [#25752] # 15-735/001 II#0118 [#25752]
- Datum
- 4. Juli 2019 08:30
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. Juli 2019 09:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- Mona Göbel
- Betreff
- AW: Abschlussnachricht: Ihr Antrag auf Informationszugang [#25752] # 15-735/001 II#0118 [#25752]
- Datum
- 21. Juli 2019 09:33
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Abschlussnachricht 3: Ihr Antrag auf Informationszugang [#25752] # 15-735/001 II#0118
- Datum
- 22. Juli 2019 16:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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