Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative

Anfrage an: Bundesrat

alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen:

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei-
ne

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche
Hundeschulen betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug
auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine
betreffend

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus
resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor-
fälle von Hunden

- Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil-
dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden

Auch diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
  • 0 Follower:innen
Mona Göbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Statistiken…
An Bundesrat Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
13. März 2018 08:26
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Statistiken, Unterlagen, Aktennotizen und Beratungen sämtlicher mitwirkenden Personen, Organisationen, Behörden, Gutachter, externer Berater, Minister etc., die letzten 10 Jahre vor der Gesetzesverkündung betreffend, zu folgenden Fragen: - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, zur Anzahl der tätigen, ausbildenden Hundeverei- ne - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - gewerbliche Hundeschulen betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen zu Vergehen - in Bezug auf das Tierschutzgesetz - innerhalb der Hundeerziehung / Hundeausbildung - Hundevereine betreffend - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, Hunde vor gewerblich tätigen Hundeschulen schützen zu müssen - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnis, dies sei in Hundevereinen nicht nötig - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen in Bezug auf Beissvor- fälle von Hunden - Statistiken, Zahlen, Gutachten, Recherchen, Beratungen, Diskussionen hinsichtlich der Ausbil- dungen der Hunde, die durch Beissvorfälle auffällig wurden Auch diese Anfrage wurde von mir an den Bundestag gestellt. Von diesem wurde ich an den Bundesrat verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel
Bundesrat
Z 2-7012/01 Sehr geehrte Frau Göbel, Ihr Antrag auf Grundlage des IFG/UIG/VIG ist am 13.03.2018 beim Sekretariat…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
14. März 2018 08:31
Status
Warte auf Antwort
Z 2-7012/01 Sehr geehrte Frau Göbel, Ihr Antrag auf Grundlage des IFG/UIG/VIG ist am 13.03.2018 beim Sekretariat des Bundesrates eingegangen. Er wird derzeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr…
An Bundesrat Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
14. März 2018 08:47
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 27028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrat
Sehr geehrte Frau Göbel, die Ihnen im Dezember 2017 übersandten Unterlagen zur Änderung des Tierschutzgesetzes um…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
10. April 2018 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, die Ihnen im Dezember 2017 übersandten Unterlagen zur Änderung des Tierschutzgesetzes umfassten sämtliche uns vorliegenden Dokumente. Weitere Unterlagen oder Informationen, insb. Statistiken, liegen - wie bereits im März 2017 mitgeteilt - nicht vor. Mit freundlichem Gruß
Mona Göbel
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Nachricht! Wenn der…
An Bundesrat Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
13. April 2018 08:34
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Nachricht! Wenn der Bundestag mir nicht geraten hätte mich erneut an den Bundesrat zu wenden, dann hätte ich Sie sicherlich nicht mehr belästigt! Bezüglich der von Ihnen mitgeteilten Information, die Länderanträge würden in den Ländern vorbereitet und ich solle mich bezüglich der Motivation dieses speziellen Antrages direkt an das Land Thüringen wenden nehme ich jedoch zum Anlass, Ihnen noch einmal eine Frage zu stellen. An wen oder auch an welche Stelle wende ich mich in Thüringen? Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir hier einen direkten kompetenten Ansprechpartner nennen könnten! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 27028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesrat
Sehr geehrte Frau Göbel, wer im Land Thüringen der/die konkrete Ansprechpartner/in ist, können Sie beim Thüringer…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f - Beweggründe zur Legitimation der Gesetzesinitiative [#27028]
Datum
7. Mai 2018 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Göbel, wer im Land Thüringen der/die konkrete Ansprechpartner/in ist, können Sie beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt, Telefon Poststelle: 0361 57-411 1000, <<E-Mail-Adresse>> erfragen. Das für Grundsatzfragen des Informationsfreiheitsgesetzes zuständige Justitiariat erreichen Sie unter: 0361 - 57 - 411 1150. Mit freundlichem Gruß