Tierschutzgesetz § 11 8. f

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen die sich auf das Zustandekommen des Punktes f im Tierschutzgesetz § 11 8. beziehen.
Beratungen, Gespräche, Gutachten, Statistiken.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2016
  • Frist
    28. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Mona Göbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen di…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
Tierschutzgesetz § 11 8. f [#19668]
Datum
27. Dezember 2016 10:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen die sich auf das Zustandekommen des Punktes f im Tierschutzgesetz § 11 8. beziehen. Beratungen, Gespräche, Gutachten, Statistiken. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Mona Göbel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
646,8 KB
Mona Göbel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz § 11 8. f“ vom 27.12.2016 (#1…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Tierschutzgesetz § 11 8. f [#19668]
Datum
31. Januar 2017 17:05
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierschutzgesetz § 11 8. f“ vom 27.12.2016 (#19668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 19668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz Sehr geehrte Frau Göbel, der Vorgang befindet sich in Bea…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz
Datum
1. Februar 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668] Sehr geehrt<< Anrede >> ist es Ihnen mögl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668]
Datum
1. Februar 2017 12:27
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ist es Ihnen möglich über die mögliche Dauer des Verzuges zu informieren? Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 19668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668] Sehr geehrte Frau Göbel, die voraussichtliche Dauer f…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668]
Datum
1. Februar 2017 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, die voraussichtliche Dauer für die Bearbeitung Ihres Antrages kann nicht genau eingeschätzt werden. Zur Zeit befinden sich Unterlagen zur Prüfung bei einer dritten Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Mona Göbel
AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke m…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668]
Datum
13. Februar 2017 16:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die Zustellung der Ausschussdrucksache 17(10)1120 vom 26.11.2012. Ich möchte jedoch meine Anfrage noch etwas spezifizieren. § 11 8. f betrifft den kompletten Berufszweig aller gewerblich tätigen Hundeschulen in Deutschland. Die Gesetzesinitiative ging derzeit vom Bundesrat aus. In "Die Gesetzgebung des Bundes" findet sich in Artikel 76 folgender Zusammenhang: Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen. Meine Suche gilt den Beratungen zu dieser Vorlage des Bundesrates. Die Beratungen des Bundesrates bzw. der Ausschüsse wurden als geheim eingestuft, so dass ich als betroffene Bürgerin diese erst im Herbst diesen Jahres einsehen könnte. Da es keinen ersichtlichen Grund gibt Beratungen das Tierschutzgesetz betreffend als geheim einzustufen bemühe ich Sie und möchte Sie bitten, mir auch diese möglichst zeitnah zukommen zu lassen. Es sollten Statistiken vorliegen die beweisen, dass gewerblich tätige Hundetrainer das Wohlergehen der Hunde durch Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung gefährden. Vor einer Gesetzgebung wären folgende Fragen zu klären: Wie viele gewerbsmäßig tätige Hundetrainer gab es am Stichtag zur Einführung der Ziffer 8. f? Wie viele Hundetrainer in Vereinen gab es zum gleichen Zeitpunkt? Wie viele tierschutzrechtliche Verstöße wurden bei gewerblichen Hundeschulen in den 5 Jahren zuvor registriert, die eine Erlaubnispflicht nach Ziffer 8. f begründen würden? Wie viele tierschutzrechtliche Verstöße wurden in dem gleichen Zeitraum in Hundevereinen registriert? Ich bedanke mich erneut im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe für heute mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 19668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668] Sehr geehrte Frau Göbel, bezüglich Ihrer spezifiz…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668]
Datum
20. Februar 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Göbel, bezüglich Ihrer spezifizierten Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits im Rahmen Ihres Bescheides vom 10. Februar 2017 nach sämtlichen Informationen (auch Beratungen, Gespräche, Gutachten und Statistiken), die sich auf das Zustandekommen von § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. f Tierschutzgesetz beziehen, recherchiert wurde. Weitere Informationen und Dokumente in diesem Zusammenhang liegen im Bundeskanzleramt nicht vor. Hinsichtlich der Beratungen des Bundesrates/ der Ausschüsse muss ich Sie an den Bundesrat verweisen. Die von Ihnen gestellten Fragen, gehen über Ihren Antrag vom 27. Dezember 2017 hinaus. Hierzu wäre ein gesondertes IFG-Verfahren einzuleiten. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass dem Bundeskanzleramt zu diesen Fragen keine Erkenntnisse vorliegen. Bitte teilen Sie mir bis zum 03.03.2017 mit, ob die gestellten Fragen einen neuen IFG-Antrag darstellen. Des Weiteren rege ich an, sich in dieser Angelegenheit zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
AW: AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedan…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: AW: AW: IFG In 2016 NA 360_Mona Göbel_Tierschutzgesetz [#19668]
Datum
20. Februar 2017 18:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort! Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte von mir bereits diverse Anfragen erhalten, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. So habe ich jetzt Ihren Rat befolgt und mich in einer neuen Anfrage direkt an den Bundesrat gewandt. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 19668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Einzahlung zum Bescheid BKAmt vom 10.02.2017 (Az In 2016 / NA 360) Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für die E…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Einzahlung zum Bescheid BKAmt vom 10.02.2017 (Az In 2016 / NA 360)
Datum
28. Februar 2017 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Göbel, vielen Dank für die Einzahlung der IFG-Gebühren zum Bescheid des Bundeskanzleramtes vom 10. Februar 2017. Bei der Prüfung des Einzahlungskontos ist mir aufgefallen, dass Sie 25,00 Euro an uns überwiesen haben. Laut Bescheid belaufen sich die Kosten nur auf 15,00 Euro. Würden Sie bitte in Ihren Unterlagen prüfen, ob Sie tatsächlich 25,00 Euro bei Ihrer Bank zur Zahlung angewiesen haben, damit ich ausschließen kann, dass der Fehler bei uns liegt? Nach Ihrer Rückmeldung würde ich gern die Auszahlung der Differenz von 10,00 Euro an Sie veranlassen. Bitte teilen Sie mir dazu die vollständige Bankverbindung mit. Mit freundlichen Grüßen

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Mona Göbel
AW: Einzahlung zum Bescheid BKAmt vom 10.02.2017 (Az In 2016 / NA 360) [#19668] Sehr geehrte Damen und Herren, Seh…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mona Göbel
Betreff
AW: Einzahlung zum Bescheid BKAmt vom 10.02.2017 (Az In 2016 / NA 360) [#19668]
Datum
28. Februar 2017 11:10
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ich sende Ihnen diesbezüglich eine Mail. Mit freundlichen Grüßen Mona Göbel Anfragenr: 19668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mona Göbel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>