Tierschutzhundeverordnung

Alle Dokumente die zur Änderung der Tierschutzhundeverodnung geführt haben, einschließlich der sogenannten wissenschaftlichen Publikationen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
Jennifer Mausbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente die zur Änderung der T…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Jennifer Mausbach
Betreff
Tierschutzhundeverordnung [#304465]
Datum
28. März 2024 10:58
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente die zur Änderung der Tierschutzhundeverodnung geführt haben, einschließlich der sogenannten wissenschaftlichen Publikationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jennifer Mausbach Anfragenr: 304465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304465/ Postanschrift Jennifer Mausbach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jennifer Mausbach
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Mausbach, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.03.2024 beim Bundesministerium für Ern…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Tierschutzhundeverordnung #304465
Datum
28. März 2024 11:05
Status
Sehr geehrte Frau Mausbach, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.03.2024 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Mausbach, mit E-Mail vom 28.03.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG alle Dokumente die zu…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Zwischennachricht: Tierschutzhundeverordnung
Datum
12. April 2024 12:06
Status
Sehr geehrte Frau Mausbach, mit E-Mail vom 28.03.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG alle Dokumente die zur Änderung der Tierschutzhundeverodnung geführt haben, einschließlich der sogenannten wissenschaftlichen Publikationen. Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist bei Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von ca. 500 Euro gerechnet. Die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie sich mit der Schwärzung derjenigen Informationen einverstanden erklären, die Belange Dritter berühren. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 26.04.2024 1. um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten sowie 2. um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Mausbach
Guten Tag, Ich möchte die Anfrage gerne aufrecht erhalten und bitte um alle Informationen ohne Schwärzung und all…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Jennifer Mausbach
Betreff
AW: Zwischennachricht: Tierschutzhundeverordnung [#304465]
Datum
12. April 2024 12:33
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte die Anfrage gerne aufrecht erhalten und bitte um alle Informationen ohne Schwärzung und allen wissenschaftlichen Publikationen. Ich möchte gerne um Ermäßigung der Gebühren bitten, da es sich um Recherchearbeiten handelt, die im öffentlichen Interesse sind. Ich frage an für den BERUFSVERBAND ZERTIFIZIERTER HUNDETRAINER (BVZ-Hundetrainer e.V.). Mit freundlichen Grüßen, Jennifer Mausbach (2. Vorsitzende BVZ und Leitung des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit des BVZs) Anfragenr: 304465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304465/ Postanschrift Jennifer Mausbach << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Mausbach, mit E-Mail vom 28.03.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG "Alle Dokumente …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage beim BMEL vom 28.03.2024: Tierschutzhundeverordnung [#304465]
Datum
18. April 2024 10:46
Status
Sehr geehrte Frau Mausbach, mit E-Mail vom 28.03.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG "Alle Dokumente die zur Änderung der Tierschutzhundeverodnung geführt haben, einschließlich der sogenannten wissenschaftlichen Publikationen." Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist nach erster Durchsicht in der vorliegenden Fassung derzeit nicht möglich, da der Antragsgegenstand nicht hinreichend bestimmt ist. Es ist unklar, was Sie mit "zur Änderung führen" meinen: Sind damit die Dokumente gemeint, die die Entscheidung wiedergeben, dass die Änderung vorgenommen werden soll oder sind die Dokumente gemeint, die im Laufe der ministerialen Vorbereitung der Änderung Tierschutzhundeverordnung angefallen sind? Oder haben Sie möglicherweise ein anderes Verständnis? Für eine Präzisierung wäre ich Ihnen dankbar. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein pauschaler Hinweis auf Recherchearbeit im öffentlichen Interesse in der Regel nicht zu einer Gebührenermäßigung oder -befreiung führt. Über die Gebühren wird jedoch endgültig erst im Rahmen des Bescheids entschieden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen