Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Unterlagen, die Ihnen bzgl. der Entwicklung von Impfstoffen gegen Tierseuchen vorliegen/deutschlandweit, EU-weit, weltweit (u.a. Vogelgrippe inkl. aller bisher bekannten Subvarianten und zu erwartenden Mutationen, ebenso Schweinepest und deren Subvarianten und zu allen anderen Tierseuchen und Subvarianten, gegen die an Impfstoffen geforscht wird
- wer forscht (Institutionen/Unternehmen/Universitäten) über welchen Zeitraum
- wer finanziert diese in welchem Umfang und seit wann
- Dokumentation, wie das Bundesministerium für Gesundheit direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist
- Stand der Forschung inkl. der bereits Ihnen vorliegenden Zwischenergebnisse und Ergebnisse
- Forschungspläne für die nächsten 5 Jahre

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
6. Dezember 2022 16:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen, die Ihnen bzgl. der Entwicklung von Impfstoffen gegen Tierseuchen vorliegen/deutschlandweit, EU-weit, weltweit (u.a. Vogelgrippe inkl. aller bisher bekannten Subvarianten und zu erwartenden Mutationen, ebenso Schweinepest und deren Subvarianten und zu allen anderen Tierseuchen und Subvarianten, gegen die an Impfstoffen geforscht wird - wer forscht (Institutionen/Unternehmen/Universitäten) über welchen Zeitraum - wer finanziert diese in welchem Umfang und seit wann - Dokumentation, wie das Bundesministerium für Gesundheit direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist - Stand der Forschung inkl. der bereits Ihnen vorliegenden Zwischenergebnisse und Ergebnisse - Forschungspläne für die nächsten 5 Jahre Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 264861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264861/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
8. Dezember 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG besc…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
9. Dezember 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen“ vom 06.12.2022 (#264861…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
11. Januar 2023 12:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen“ vom 06.12.2022 (#264861) wurde von Ihnen mit Verweis auf das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Stelle nicht beantwortet. Jedoch sind Sie meiner Ansicht nach zumindest zuständig für folgende Teilfragen: - wer finanziert diese in welchem Umfang und seit wann - Dokumentation, wie das Bundesministerium für Gesundheit direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist die ich Sie bitte nunmehr umgehend zu beantworten, da die Frist zur Beantwortung bereits überschritten wurde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehenden Nachfragen. Wie mit Email vom 9. Dezember …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
23. Januar 2023 07:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehenden Nachfragen. Wie mit Email vom 9. Dezember 2022 erläutert, bescheidet gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Auch für die von Ihnen gestellten Teilfragen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass auf Ebene der Bundesministerien die Zuständigkeit für Impfstoffe zur Prävention von Tierseuchen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelt ist. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Guten Tag, sicher ist Ihnen bekannt, was Zoonosen sind. Meine Anfrage richtet sich an das BMG aus zwei Gründen: E…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
23. Januar 2023 11:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sicher ist Ihnen bekannt, was Zoonosen sind. Meine Anfrage richtet sich an das BMG aus zwei Gründen: Erstens geht es mir um Tierseuchenimpfstoffe für den Menschen (also Humanimpstoffe gegen Tierseuchen). Zweitens möchte ich wissen, welche Daten Ihnen als BMG bzgl. meiner Anfrage vorliegen. Hier also nochmals meine Teilfragen zu den Tierseuchenimpfstoffen Aviäre Influenza und Afrikanische Schweinepest: - wer finanziert diese in welchem Umfang und seit wann - Dokumentation, wie das Bundesministerium für Gesundheit direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist die ich Sie bitte nunmehr umgehend zu beantworten, da die Frist zur Beantwortung bereits überschritten wurde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 264861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264861/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Informationen zu einem zugelasse…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Tierseuchen - Entwicklung von Impfstoffen [#264861]
Datum
7. Februar 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Informationen zu einem zugelassenen präpandemische Impfstoff gegen Vogelgrippe sind über die Interseiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur abrufbar. https://www.ema.europa.eu/en/documents/overview/aflunov-epar-summary-public_de.pdf Ein Impfstoff gegen die afrikanische Schweinpest (ASP) für die Anwendung bei Menschen ist nach hiesiger Kenntnis nicht zugelassen. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ Zu Förderung der Impfstoffentwicklung durch BMG liegen hier keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen