Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI – Geflügelpest) Pute Schutzzone und Überwachungszone Lärz/OT Krümmel 21.12.2023
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
am 21. 12. 2023 erließen Sie zwei Allgemeinverfügungen (Schutzzone und Überwachungszone) aufgrund eines amtlich festgestellten Geflügelpestausbruches (H5N1) in einer Putenmast in Krümmel.
Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Wer hat den Verdacht gemeldet?
- Warum kam es zu dem Verdacht von HPAI?
- Wieviele Tiere waren symptomatisch bzw. verendet von welcher Bestandsgröße?
- Wie lange waren die Puten symptomatisch und welche Symptome hatten sie?
- Wann wurden die Tiere eingestallt (Puten oder Puter?)?
- Wer hat beprobt, wer getestet und womit?
- Bitte übersenden Sie mir alle Testprotokolle inkl. der Testergebnisse (ct Werte).
- (Wie) haben Sie andere Todes- bzw. Krankheitsursachen ausgeschlossen (z.B. Vergiftung oder anderes)?
- Haben Sie Nachweise über den Eintragungsweg in den Stall?
Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Dezember 2023
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24. Januar 2024
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