Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1 / 2024 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruches der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI), OT Grabow Poseritz auf Rügen, 04.01.2024
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Frau Dr. Lange,
am 04.01.2024 erstellten und unterzeichneten Sie obige Allgemeinverfügung nach amtlicher Feststellung der HPAI in einem Legehennenbetrieb im OT Grabow/Poseritz auf Rügen. Bitte übersenden Sie mir dazu die Informationen bzw. die Unterlagen - bitte ohne Gesetzes- oder Verordnungstexte, da diese meine Fragen nicht beantworten und auch nicht unter das IFG M-V fallen:
1. Handelt es sich bei der Legehennenhaltung um geschlossene Boden- oder um offene Freilandhaltung?
2. Wie viele Hühner hatten welche Symptome bzw. verendeten - von der Bestandsanzahl - als der Tierhalter seinen Verdacht auf eine Tierseuche meldete?
3. Wie haben Sie andere Krankheits- bzw. Todesursachen (z.B. Vergiftung) ausgeschlossen?
4. Worauf stützen Sie Ihre Aussage, dass L oder HPAIV vermutlich nach dem 18. Dezember 2023 in die gewerbliche Legehennenhaltung gekommen ist und auf welchem Wege? (Nachweise)
5. In der Allgemeinverfügung schreiben Sie HPAI, im tsis.fli steht jedoch LPAIV als Erreger. Bitte übersenden Sie mir alle Testprotokolle (LaLLF, FLI u.v.a.), bei PCR Tests bitte inkl. der Angabe der ct Werte.
6. In Ihrer Allgemeinverfügung schreiben Sie: " Die Festlegung der Sperrzone ist geeignet und erforderlich, um das HPAI-Virus so schnell und wirksam wie möglich einzudämmen. Vor dem Hintergrund weitreichender negativer Auswirkungen bei einer Verbreitung des Virus müssen einzelne Interessen hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückstehen. Bei jeder einzelnen der getroffenen Seuchenbekämpfungsmaßnahme bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen und damit verhältnismäßig ist, um die Geflügelpest zu bekämpfen."
Bitte übersenden Sie mir dazu Ihre (evidenzbasierten) Nachweise, auf denen diese Aussage basiert und wie haben Sie das überprüft?
Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. Januar 2024
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7. Februar 2024
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