Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2024, Gingst/OT Volsvitz, Rügen
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Frau Dr. Lange,
am 04. Februar 2024 haben Sie eine "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2024
Einrichtung einer Sperrzone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)" erlassen.
Bitte übersenden Sie mir dazu folgende Informationen bzw. Unterlagen:
1. Alle Testprotokolle (Namen/Firma kann gern geschwärzt werden) inkl. der Ergebnisse (ct Werte)
2. Warum vermuten Sie einen Eintrag von HPAI nach dem 21.01.2024?
3. Nachweise für einen Eintragsweg, (Bzw. welchen Eintragsweg vermuten Sie?)
4. Wie groß war der Bestand?
5. Wie viele Legehennen hatten über welchen Zeitraum Symptome?
6. Welche Symptome?
7. Wie viele Legehennen sind von selbst verendet?
8. Wie alt waren die Legehennen, wann wurden sie eingestallt, welche Rasse?
9. Wer hat den Verdacht, wann gemeldet?
10. Wie haben Sie andere Ursachen für Erkrankung bzw. Tod der Hennen ausgeschlossen (z.B. Vergiftung/Umwelt/Futter/Haltung)
11. Um welche Haltungsform es sich handelt - Boden, Freiland, Öko, konventionell?
12. Hat der gewerbliche Tierhalter vor Feststellung des Ausbruches Sicherheitsmaßnahmen gegen Tierseuchen angewendet, wenn ja welche?
Die Anfrage ist öffentlich und in öffentlichem Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Februar 2024
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8. März 2024
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