TikTok Betreiber für Gesundheitsministerium

- den Betrag der monatlich für den Betrieb des TikTok Accounts für das Bundesministeriums für Gesundheit an das Unternehmen gezahlt wird, dass den Betrieb dieses Accounts übernimmt.
- den Namen des Unternehmens, dass den Betrieb des Accounts übernimmt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Jens Ohrenbringen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Betrag der monatlich für den Be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jens Ohrenbringen
Betreff
TikTok Betreiber für Gesundheitsministerium [#303733]
Datum
20. März 2024 21:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Betrag der monatlich für den Betrieb des TikTok Accounts für das Bundesministeriums für Gesundheit an das Unternehmen gezahlt wird, dass den Betrieb dieses Accounts übernimmt. - den Namen des Unternehmens, dass den Betrieb des Accounts übernimmt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Ohrenbringen Anfragenr: 303733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303733/
Mit freundlichen Grüßen Jens Ohrenbringen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ohrenbringen, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, TikTok Betreiber für Gesundheitsministerium _ [96]
Datum
21. März 2024 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ohrenbringen, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Guten Tag Herr Ohrenbringen, die Verwaltung des BMG-Accounts auf TikTok erfolgt durch die Agentur Cosmonauts &…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfrage Jens Ohrenbringen, TikTok Betreiber für Gesundheitsministerium _ [96]
Datum
25. März 2024 17:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Ohrenbringen, die Verwaltung des BMG-Accounts auf TikTok erfolgt durch die Agentur Cosmonauts & Kings. Für die Betreuung und Führung des erfragten Accounts werden zwar Personal- und Sachmittel eingesetzt. Das eingesetzte Personal ist jedoch in vielen Fällen jeweils für weitere Accounts und darüber hinaus auch für andere Aufgaben zuständig (so zum Beispiel für den Betrieb anderer Kommunikationskanäle wie etwa Webseiten etc.). Sachmittel, die dem Betrieb der Accounts dienen, werden in der Regel für mehrere Accounts sowie teils auch für andere Zwecke oder Kanäle eingesetzt (so zum Beispiel Grafiken auch für Webseiten etc.). Die erfragte accountspezifische Abgrenzung wird nicht vorgehalten und ist in der Regel auch nicht möglich. Herzliche Grüße