Tiny-House Siedlung

Konzepte/Protokolle/Rechtsgutachten zur Ausweisung einer Tiny-House-Siedlung bzgl. (bau-)rechtlicher Grundlagen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiny-House Siedlung [#165572]
Datum
30. August 2019 17:13
An
Kommunalverwaltung Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Konzepte/Protokolle/Rechtsgutachten zur Ausweisung einer Tiny-House-Siedlung bzgl. (bau-)rechtlicher Grundlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie auf der Grundlage des IFG NRW um Zus…
Von
Kommunalverwaltung Warendorf
Betreff
WG: Tiny-House Siedlung [#165572]
Datum
5. September 2019 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie auf der Grundlage des IFG NRW um Zusendung von Konzepten, Protokollen und Rechtsgutachten zur Ausweisung einer Tiny House-Siedlung seitens der Stadt Warendorf bitten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass noch keine der o.a. Unterlagen zum Thema Tiny House-Siedlung vorliegen. Vermutlich sind Sie auf die Thematik über Presseartikel aufmerksam geworden, in denen auf unterschiedlicher Weise zu Überlegungen der Stadt Warendorf zu einer Tiny House-Siedlung berichtet wurde. Entgegen der Aussagen bspw. der FAZ (im August 2019) gibt es tatsächlich noch keine politischen Beschlüsse über eine solche Siedlung. Lediglich im Rahmen der letztjährigen Haushaltsplanberatungen gab es einen Antrag der Freien Wähler Gemeinschaft, welcher die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Prüfung einer Ansiedlung einer Tiny House-Siedlung zum Inhalt hatte. Es wurde dann im Rahmen dieser Haushaltsplanberatungen vereinbart, dass hierzu keine Bereitstellung besonderer Finanzmittel erforderlich ist, die Verwaltung sich dieses Themas gleichwohl annehmen wird. Da es bisher keine politischen Beschlüsse gibt, bspw. zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und sich die Verwaltung noch in der Recherchephase befindet, muss ich Ihren Antrag gem. § 7 (1) IFG NRW leider ablehnen. Sobald sich ein Bauleitplanverfahren in der Aufstellung befindet, sind die Informationen auch über die Internetseite der Stadt Warendorf, z.B. über das Bürgerinformationsportal öffentlich zugänglich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichem Gruß