TK-Safe Desktop-Version

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

unter https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/zugang-elektronische-patientenakte-epa-vertretung/elektronische-patientenakte-epa-desktop-pc-laptop-2116592 beschreiben Sie den Zugriff auf die elektronische Patientenakte mittels der Desktop-App. Im Microsoft-App-Store ist diese unter https://apps.microsoft.com/detail/9MWTMMX7G388?hl=en-US&gl=US erhältlich.

Auf meine Anfrage vom 10. Januar 2024 haben Sie mir mitgeteilt: "Eine Nutzung von TK-Safe über Ihren PC ist nicht vorgesehen. Sie können die elektronische Patientenakte (ePA) TK-Safe über unsere App nutzen:". Das widerspricht den Infos unter den obigen Links, als auch den klaren gesetzlichen Regelungen, auf die ich im Folgenden kurz eingehe.

§ 341 Abs. 7 SGB V lautet:

"(7) Die Krankenkassen sind verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen, dass Versicherte in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 [...] ihre Rechte gemäß § 336 Absatz 1 und 2 und § 337 Absatz 1 bis 3 sowie das Auslesen der Protokolldaten in den Anwendungen barrierefrei mittels einer Benutzeroberfläche sowohl eines geeigneten mobilen Endgeräts als auch eines geeigneten stationären Endgeräts entsprechend der Anforderungen gemäß Absatz 2 wahrnehmen können. Dabei sind technische Verfahren vorzusehen, die zur Authentifizierung einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. [...]"

Die Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 ist "die elektronische Patientenakte nach § 341".

§ 336 Abs. 1 Satz 1 lautet: "Jeder Versicherte ist berechtigt, auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 mittels seiner elektronischen Gesundheitskarte oder seiner digitalen Identität nach § 291 Absatz 8 barrierefrei zuzugreifen, wenn er sich für diesen Zugriff jeweils durch ein geeignetes technisches Verfahren authentifiziert hat."

Soweit zum Hintergrund, der natürlich keine Voraussetzung für mein Informationszugangsrecht ist.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Veröffentlichungshinweise (Release Notes) aller bisherigen Versionen der TK-Safe Desktop-App.
- alle auf Management-Ebene oder dem Verwaltungsrat vorgelegten Planungen zur Weiterentwicklung der TK-Safe-App (Roadmap).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, unter https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-se…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Jens Müller
Betreff
TK-Safe Desktop-Version [#296933]
Datum
11. Januar 2024 21:37
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, unter https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/zugang-elektronische-patientenakte-epa-vertretung/elektronische-patientenakte-epa-desktop-pc-laptop-2116592 beschreiben Sie den Zugriff auf die elektronische Patientenakte mittels der Desktop-App. Im Microsoft-App-Store ist diese unter https://apps.microsoft.com/detail/9MWTMMX7G388?hl=en-US&gl=US erhältlich. Auf meine Anfrage vom 10. Januar 2024 haben Sie mir mitgeteilt: "Eine Nutzung von TK-Safe über Ihren PC ist nicht vorgesehen. Sie können die elektronische Patientenakte (ePA) TK-Safe über unsere App nutzen:". Das widerspricht den Infos unter den obigen Links, als auch den klaren gesetzlichen Regelungen, auf die ich im Folgenden kurz eingehe. § 341 Abs. 7 SGB V lautet: "(7) Die Krankenkassen sind verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen, dass Versicherte in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 [...] ihre Rechte gemäß § 336 Absatz 1 und 2 und § 337 Absatz 1 bis 3 sowie das Auslesen der Protokolldaten in den Anwendungen barrierefrei mittels einer Benutzeroberfläche sowohl eines geeigneten mobilen Endgeräts als auch eines geeigneten stationären Endgeräts entsprechend der Anforderungen gemäß Absatz 2 wahrnehmen können. Dabei sind technische Verfahren vorzusehen, die zur Authentifizierung einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. [...]" Die Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 ist "die elektronische Patientenakte nach § 341". § 336 Abs. 1 Satz 1 lautet: "Jeder Versicherte ist berechtigt, auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 mittels seiner elektronischen Gesundheitskarte oder seiner digitalen Identität nach § 291 Absatz 8 barrierefrei zuzugreifen, wenn er sich für diesen Zugriff jeweils durch ein geeignetes technisches Verfahren authentifiziert hat." Soweit zum Hintergrund, der natürlich keine Voraussetzung für mein Informationszugangsrecht ist. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Veröffentlichungshinweise (Release Notes) aller bisherigen Versionen der TK-Safe Desktop-App. - alle auf Management-Ebene oder dem Verwaltungsrat vorgelegten Planungen zur Weiterentwicklung der TK-Safe-App (Roadmap). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller Anfragenr: 296933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296933/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
11. Januar 2024 21:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 11. Januar 2024 - [28769183] Guten Tag Herr Dr. Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 11. Januar 2024 - [28769183]
Datum
15. Januar 2024 16:34
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Dr. Müller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir leid, dass Sie eine falsche Auskunft von uns erhalten haben. Ihre Anfrage gebe ich an die zuständigen Kollegen zur Prüfung. Bitte geben Sie uns ein wenig Zeit die gewünschten Informationen für Sie zusammenzustellen. Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da. Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag! Freundliche Grüße
Jens Müller
AW: Ihre Mail vom 11. Januar 2024 - [28769183] [#296933]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „TK-Safe D…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Ihre Mail vom 11. Januar 2024 - [28769183] [#296933]
Datum
21. Februar 2024 21:06
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „TK-Safe Desktop-Version“ vom 11.01.2024 (#296933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
21. Februar 2024 21:07
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße

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Ihre Anfrage vom 22. Februar 2024
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Februar 2024
Datum
7. März 2024
Status