TK-Safe Desktop-Version
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
unter https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/zugang-elektronische-patientenakte-epa-vertretung/elektronische-patientenakte-epa-desktop-pc-laptop-2116592 beschreiben Sie den Zugriff auf die elektronische Patientenakte mittels der Desktop-App. Im Microsoft-App-Store ist diese unter https://apps.microsoft.com/detail/9MWTMMX7G388?hl=en-US&gl=US erhältlich.
Auf meine Anfrage vom 10. Januar 2024 haben Sie mir mitgeteilt: "Eine Nutzung von TK-Safe über Ihren PC ist nicht vorgesehen. Sie können die elektronische Patientenakte (ePA) TK-Safe über unsere App nutzen:". Das widerspricht den Infos unter den obigen Links, als auch den klaren gesetzlichen Regelungen, auf die ich im Folgenden kurz eingehe.
§ 341 Abs. 7 SGB V lautet:
"(7) Die Krankenkassen sind verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen, dass Versicherte in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 [...] ihre Rechte gemäß § 336 Absatz 1 und 2 und § 337 Absatz 1 bis 3 sowie das Auslesen der Protokolldaten in den Anwendungen barrierefrei mittels einer Benutzeroberfläche sowohl eines geeigneten mobilen Endgeräts als auch eines geeigneten stationären Endgeräts entsprechend der Anforderungen gemäß Absatz 2 wahrnehmen können. Dabei sind technische Verfahren vorzusehen, die zur Authentifizierung einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. [...]"
Die Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 ist "die elektronische Patientenakte nach § 341".
§ 336 Abs. 1 Satz 1 lautet: "Jeder Versicherte ist berechtigt, auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 mittels seiner elektronischen Gesundheitskarte oder seiner digitalen Identität nach § 291 Absatz 8 barrierefrei zuzugreifen, wenn er sich für diesen Zugriff jeweils durch ein geeignetes technisches Verfahren authentifiziert hat."
Soweit zum Hintergrund, der natürlich keine Voraussetzung für mein Informationszugangsrecht ist.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Veröffentlichungshinweise (Release Notes) aller bisherigen Versionen der TK-Safe Desktop-App.
- alle auf Management-Ebene oder dem Verwaltungsrat vorgelegten Planungen zur Weiterentwicklung der TK-Safe-App (Roadmap).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum11. Januar 2024
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13. Februar 2024
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