TKÜ 2023

Anfrage an: Bundeskriminalamt
Projekt: TKÜ 2023

1. die Anzahl der angeordneten Funkzellenabfragen
1.1. die Anzahl der betroffenden TK Anschlüsse
2. die Anzahl des Einsatzes von IMSI-Catchern
3. die Anzahl des Einsatzes von WLAN-Catchern
4. die Anzahl des Einsatzes von "Stillen-SMS"
5. Informationen darüber wie oft von Ihrer Behörde geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt wurden
6. die Anzahl des Einsatzes von Trojanern aufgeschlüsselt nach dem Eingesetzten Programm ("Quellen-TKÜ", "Online-Durchsuchung", oder sonstige)
6.1. Wie oft diese jeweils auf mobilen Endgeräten plaziert wurden
7. Informationen dazu, wie oft durch die Behörde die Möglichkeit genutzt wurde, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleich-
baren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Er-
mittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen

Jeweils für das Jahr 2023.

Bitte schlüsselns sie hierbei wenn möglich auf nach:
- Einsätze durch die Behörde selbst, durch Firmen im Auftrag der Behörde oder durch Amtshilfe. Bitte bennen Sie hierbei auch die beteiligten Behörden.
- Die Anzahl der betroffenen Personen sowie die Anzahl der Ermittlungsverfahren
- Diese wiederum aufgeschlüsselt nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
- Wie viele Betroffene nachträglich über die Maßnahmen informiert wurden

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl der angeordneten Funkze…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TKÜ 2023 [#304996]
Datum
4. April 2024 14:18
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl der angeordneten Funkzellenabfragen 1.1. die Anzahl der betroffenden TK Anschlüsse 2. die Anzahl des Einsatzes von IMSI-Catchern 3. die Anzahl des Einsatzes von WLAN-Catchern 4. die Anzahl des Einsatzes von "Stillen-SMS" 5. Informationen darüber wie oft von Ihrer Behörde geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt wurden 6. die Anzahl des Einsatzes von Trojanern aufgeschlüsselt nach dem Eingesetzten Programm ("Quellen-TKÜ", "Online-Durchsuchung", oder sonstige) 6.1. Wie oft diese jeweils auf mobilen Endgeräten plaziert wurden 7. Informationen dazu, wie oft durch die Behörde die Möglichkeit genutzt wurde, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleich- baren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Er- mittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen Jeweils für das Jahr 2023. Bitte schlüsselns sie hierbei wenn möglich auf nach: - Einsätze durch die Behörde selbst, durch Firmen im Auftrag der Behörde oder durch Amtshilfe. Bitte bennen Sie hierbei auch die beteiligten Behörden. - Die Anzahl der betroffenen Personen sowie die Anzahl der Ermittlungsverfahren - Diese wiederum aufgeschlüsselt nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung - Wie viele Betroffene nachträglich über die Maßnahmen informiert wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304996/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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