TLSContact London

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine Liste der Vertragserfüllungskriterien für die Zusammenarbeit mit TLSContact in London und eine monatliche Statistik wie diese Kriterien erfüllt bzw übererfüllt wurden. Als Beispiel:
Kriterium: "Der früheste verfügbare Termin für Visumsanträge im Onlinebuchungssystem darf im Durchschnitt nicht mehr als 30 Tage in der Zukunft liegen."
Statistik: "Der früheste verfügbare Termin im Onlinebuchungssystem lag im März 2023 durchschnittlich 25 Tage in der Zukunft. Mit 35 bzw. 34 Tagen wurde der Schwellenwert von 30 am 10.03.2023 und 11.03.2023 überschritten."

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Christoph Mülligann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Vertragserfüllungskrit…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Christoph Mülligann
Betreff
TLSContact London [#278991]
Datum
15. Mai 2023 22:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Vertragserfüllungskriterien für die Zusammenarbeit mit TLSContact in London und eine monatliche Statistik wie diese Kriterien erfüllt bzw übererfüllt wurden. Als Beispiel: Kriterium: "Der früheste verfügbare Termin für Visumsanträge im Onlinebuchungssystem darf im Durchschnitt nicht mehr als 30 Tage in der Zukunft liegen." Statistik: "Der früheste verfügbare Termin im Onlinebuchungssystem lag im März 2023 durchschnittlich 25 Tage in der Zukunft. Mit 35 bzw. 34 Tagen wurde der Schwellenwert von 30 am 10.03.2023 und 11.03.2023 überschritten."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann Anfragenr: 278991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278991/ Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Mülligan, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.05.2023 (TLSContact London); Vg. 196-2023
Datum
16. Mai 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,6 KB


Sehr geehrter Herr Mülligan, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist noch nicht möglich. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländischen (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Soweit Sie Zugang zu einer „Liste der Vertragserfüllungskriterien für die Zusammenarbeit mit TLSContact in London“ begehren, dürfte es sich um einen Vertragsbestandteil und damit mutmaßlich um Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse handeln. Zugang zu diesen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__6.html>). Aus diesem Grund wäre dem betroffenen Dritten in einem sog. Drittbeteiligungsverfahren rechtliches Gehör zu verschaffen (§ 8 Abs. 1 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__8.html>). Hierfür ist es zunächst auch erforderlich, dass Sie eine Begründung Ihres Antrags nachreichen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html>). In diesem Fall würde es sich bei Ihrer Anfrage auch nicht um keine einfache und damit gebührenfrei zu erteilende Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__10.html> handeln, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf alle Fälle länger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen würde. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich u.a. aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal- und Zeitaufwand (Drittbeteiligung, Schwärzungen). In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich vor Beginn der Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht abschließend festzustellen. Bei Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens fallen regelmäßig Gebühren im unteren bis mittleren Bereich des o. g. Gebührenrahmens an. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalte ich mir vor, den Informationszugang von der Leistung einer Vorschusszahlung abhängig zu machen. Bitte teilen Sie mir daher auch mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und ob Sie die Gebühren übernehmen würden. Ihr Recht, die spätere Gebührenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Erfahrungsgemäß erhöhen sich die Erfolgsaussichten, wenn Dritten gegenüber die Identität von Antragstellenden mitgeteilt wird. Sie haben bereits der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Ich gebe Ihnen dennoch hiermit die Gelegenheit, sich ggf. gegenteilig hierzu einzulassen. Falls Sie Ihren Antrag im Lichte dieser Ausführungen aufrecht erhalten möchten, möchte ich Sie bitten, mir - Ihre zustellungsfähige Postanschrift, - Ihre Begründung für den Antrag, - Ihre Erklärung zur Übernahme eventueller Gebühren sowie - ggf. Ihr Einverständnis, dass ich Ihre Identität dem Dritten gegenüber preisgeben darf, bis zum 29. Mai 2023 zu übermitteln. Sollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Diese Zuschrift beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird. Ich weise darauf hin, dass bei der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens die Soll-Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html> ausgesetzt wird. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mülligann
Guten Tag, Wenn die angeforderten Daten, wie Sie sagen, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, welche Informationen,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Christoph Mülligann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.05.2023 (TLSContact London); Vg. 196-2023 [#278991]
Datum
16. Mai 2023 15:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Wenn die angeforderten Daten, wie Sie sagen, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, welche Informationen, die Aufschluss über das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Zusammenarbeit mit TLSContact geben, dürfen denn stattdessen veröffentlicht werden? Eine Rechenschaftspflicht ist doch vermutlich auch (und erst recht) gegeben, wenn Funktionen des Staates an Dienstleister ausgelagert werden. Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann Anfragenr: 278991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278991/ Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Mülligan, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage vom 15.05. d. J. kann erst weiter be…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.05.2023 (TLSContact London); Vg. 196-2023
Datum
23. Mai 2023 16:11
Status
image001.jpg
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Mülligan, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage vom 15.05. d. J. kann erst weiter bearbeitet werden, wenn Sie die mit meiner E-Mail vom 16.05.2023 erbetenen zusätzlichen Angaben machen bzw. Erklärungen abgeben. Zur Bearbeitung gehört auch die Anforderung und Sichtung von Informationen, die von Ihrer Anfrage umfasst sein könnten. Ihre Frage, „welche Informationen, die Aufschluss über das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Zusammenarbeit mit TLSContact geben, dürfen denn stattdessen veröffentlicht werden?“, kann ich daher noch nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass Informationen, die eine Aussage über das von Ihnen angesprochene Kosten-Nutzen-Verhältnis treffen, auch unter die Definition „Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse“ fallen würden. Im Übrigen verweise ich auf meine E-Mail vom 16.05.2023 und bitte um hinreichende Beantwortung, soweit Sie an der Weiterverfolgung Ihrer Anfrage interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen

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Christoph Mülligann
Guten Tag, Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Ihrer Ansicht nach jedwede Informationen, die Auskunft darüber geben …
Von
Christoph Mülligann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.05.2023 (TLSContact London); Vg. 196-2023 [#278991]
Datum
23. Mai 2023 17:12
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Ihrer Ansicht nach jedwede Informationen, die Auskunft darüber geben könnten, ob es sich bei der Auslagerung der Verarbeitung von Visumsanträgen an einen Drittanbieter um eine kostengünstige Alternative oder Verschwendung von Steuergeldern handelt (veranschaulichende Zuspitzung), unter die Definition „Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse“ fallen. Es macht daher für mich keinen Sinn, auf diese Anfrage mehr Zeit zu verwenden, geschweige denn Gebühren zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann Anfragenr: 278991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278991/ Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>