Tochterunternehmen Berlin Recycling

In unserem Straßenabschnitt wurde im Monat Januar 2020 nur einmal am 17. die Papiertonne geleert. Bitte teilen sie mir mit, welche Gründe dafür vorliegen und dokumentiert wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tochterunternehmen Berlin Recycling [#178092]
Datum
31. Januar 2020 10:12
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In unserem Straßenabschnitt wurde im Monat Januar 2020 nur einmal am 17. die Papiertonne geleert. Bitte teilen sie mir mit, welche Gründe dafür vorliegen und dokumentiert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178092
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Derzeit erreichen uns viele Anfragen und natürlich mö…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Januar 2020 10:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Derzeit erreichen uns viele Anfragen und natürlich möchten wir auch Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Wir werden so schnell wie möglich auf Sie zukommen. Danke, dass Sie bis dahin auf Nachfragen zum Stand der Dinge absehen. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
MSERECL1900113734 / ES - 9200008214 / << Adresse entfernt >> Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre An…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
MSERECL1900113734 / ES - 9200008214 / << Adresse entfernt >>
Datum
10. Februar 2020 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
718 Bytes
image002.jpg
708 Bytes
image003.png
640 Bytes
image004.jpg
714 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 31.01.20 können wir Ihnen mitteilen, das Berlin Recycling keine hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse hat, somit also nicht der IFG unterfällt. Weiterhin ist uns auch kein Zusammenhang mit dem VIG ersichtlich. Nichtsdestotrotz könne wir Ihnen mitteilen, das die entleerende Tour für den 04.01.20 und 24.01.20 notiert hat, das der Transportweg verparkt war. Rückmeldungen Ihrerseits hierzu finden wir nicht vor, beachten Sie hierzu bitte unsere AGB. "4.7 Reklamationen zur Leistungserbringung müssen durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt gemacht werden, spätestens jedoch vor dem nächsten turnusmäßigen bzw. vereinbarten Entsorgungstermin." Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße