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Tod eines Psychiatriepatienten durch einen Polizeieinsatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um den Tod eines Psychiatriepatienten am 02.05.2022 in Mannheim bei einem Polizeieinsatz in der Innenstadt.Die Medien haben darüber berichtet,und mir ist bekannt,dass das Landeskriminalamt Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgenommen hatte.

Als interessierter Bürger möchte ich gerne Auskunft darüber erhalten,wie weit der Ermittlungsstand ist,ob die zuständige Staatsanwaltschaft noch ermittelt und/oder ob dieser Fall an ein Strafgericht weitergereicht wurde oder noch wird.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe erfahren,dass ein Strafverfahren am Landgericht Mannheim gegen die beteiligten Polizeibeamten läuft.
Darüber hinaus wurde ich an die Poststelle des Landgerichts Mannheim verwiesen,um nähere Informationen anfragen zu können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tod eines Psychiatriepatienten durch einen Polizeieinsatz [#278368]
Datum
8. Mai 2023 16:28
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren,<Information-entfernt> <Information-entfernt> es geht um den Tod eines Psychiatriepatienten am 02.05.2022 in Mannheim bei einem Polizeieinsatz in der Innenstadt.Die Medien haben darüber berichtet,und mir ist bekannt,dass das Landeskriminalamt Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgenommen hatte.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Als interessierter Bürger möchte ich gerne Auskunft darüber erhalten,wie weit der Ermittlungsstand ist,ob die zuständige Staatsanwaltschaft noch ermittelt und/oder ob dieser Fall an ein Strafgericht weitergereicht wurde oder noch wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 278368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278368/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >><Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Anfragenr: 278368 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach d…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
Anfragenr: 278368
Datum
9. Mai 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
13,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem LIFG ist bei uns eingegangen. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet gemäß § 7 Abs. 1 LIFG die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Derzeit ist das Verfahren beim Landgericht Mannheim anhängig. Über die Übermittlung von Daten in Strafprozessen an Privatpersonen entscheidet gemäß § 480 der Strafprozessordnung (StPO) im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Aufgrund dessen bitten wir Sie, sich an das zuständige Gericht zu wenden. (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, Tel.: (0621) 292-0) Ihre Anfrage haben wir nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfragenr: 278368 [#278368] Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle und freundliche Auskunft. Mit freundlic…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 278368 [#278368]
Datum
15. Mai 2023 09:19
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle und freundliche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278368/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.