Todesfälle

Anfrage an: Landratsamt Calw

Mir fielen am Totensonntag die überdurchschnittlich vielen Verstorbenen auf, derer im Gottesdienst gedacht wurde.
Auf Nachfrage in unserem Rathaus bekam ich keine Auskunft über die Anzahl der Verstorbenen des Ortes (diese Zahl würde dort nicht vorliegen).
Daher meine Bitte, mir die Anzahl der Verstorbenen im Kreis CW samt Vergleichszahlen aus den Jahren 2016 - 2022 zu übermitteln.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir fielen am Totensonntag die übe…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Todesfälle [#266391]
Datum
27. Dezember 2022 18:26
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir fielen am Totensonntag die überdurchschnittlich vielen Verstorbenen auf, derer im Gottesdienst gedacht wurde. Auf Nachfrage in unserem Rathaus bekam ich keine Auskunft über die Anzahl der Verstorbenen des Ortes (diese Zahl würde dort nicht vorliegen). Daher meine Bitte, mir die Anzahl der Verstorbenen im Kreis CW samt Vergleichszahlen aus den Jahren 2016 - 2022 zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266391/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Calw
Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ihre LIFG-Anfrage vom 27.12.20…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022
Datum
28. Dezember 2022 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ihre LIFG-Anfrage vom 27.12.2022 bezüglich der Todesfälle im Kreis Calw erhalten. Eine Gesamtaufstellung über die Anzahl der Verstorbenen im Landkreis Calw liegt nicht entsprechend vor. Ein Todesfall wird den Standesämter der jeweiligen Gemeinde gemeldet, sodass Sie ggf. bei den Standesämtern eine Aufstellung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Guten Tag Herr Retzbach, vielen Dank für Ihre Rückmeldung mit dem …
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
28. Dezember 2022 12:34
An
Landratsamt Calw
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Retzbach, vielen Dank für Ihre Rückmeldung mit dem Hinweis, auf die Standesämter zuzugehen. Das hatte ich bereits versucht. Jedoch wurde mir mitgeteilt, dass diese Zahlen nicht vorlägen. Ich werde es aber noch einmal versuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266391/
Landratsamt Calw
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Sehr << Antragsteller:in >> es kann je nach Anfrage se…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
28. Dezember 2022 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es kann je nach Anfrage sein dass keine Aufstellung geführt wird und die Information deshalb auch der Behörde nicht vorliegt und erst entsprechend erhoben werden müsste. Insbesondere wenn das Gesetz keine Pflicht vorsieht eine Statistik zu führen kann es vorkommen, dass es an entsprechenden Erhebungen fehlt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach dem LIFG lediglich bereits vorhandene Informationen zugänglich gemacht aber nicht auf Anfrage hin erst erhoben werden können. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Calw
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Sie fragen, ob…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
11. Januar 2023 09:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Sie fragen, ob sich Ihre Anfrage hiermit entsprechend erledigt hat und wir das Auskunftsverfahren einstellen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Guten Tag Herr Retzbach, vielen Dank für ihre Verlässlichkeit und …
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
11. Januar 2023 14:43
An
Landratsamt Calw
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Retzbach, vielen Dank für ihre Verlässlichkeit und Rückfrage. Auch Ihnen ein gesegnetes 2023. Bis jetzt hat sich die Gemeindeverwaltung Ebhausen noch nicht einmal auf meine Anfrage hin gemeldet. Untergegangen? Ich werde noch einmal nachhaken. Nichtsdestotrotz frage ich mich, wie es sein kann, dass der Landkreis keine Statistik über die Sterbezahlen des Kreises vorliegen hat. Das muss doch für den Landkreis auch von Belang sein. Vielleicht können Sie mir hier noch weiterhelfen. Ansonsten bedanke ich mich herzlich für Ihre Bemühungen und das rasche Kümmern. Herzliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266391/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Calw
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Sehr << Antragsteller:in >> die Zahlen der Landkreise …
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
11. Januar 2023 14:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Zahlen der Landkreise können der Sterbestatistik des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg entnommen werden, die auf der Website des Landesamtes unter https://www.statistik-bw.de/ entsprechend veröffentlicht ist. Über das statistische Landesamt finden Sie daher die Zahlen des Landkreises Calw (z.B. für das Jahr 2021 unter Ziffer 2 Lfd. Nr. 24 der folgenden Veröffentlichung: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Berichte/314221001.pdf). Die Standesämter haben die für ihren Zuständigkeitsbereich relevanten Zahlen, sodass Sie wie bereits mitgeteilt für ihre Gemeinde bei dem dortigen Standesamt anfragen können. Hat sich ihre Anfrage hiermit geklärt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Super, herzlichen Dank. Die Daten behalte ich im Auge. Mit freundl…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
11. Januar 2023 15:14
An
Landratsamt Calw
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Super, herzlichen Dank. Die Daten behalte ich im Auge. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266391/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Calw
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391] Sehr << Antragsteller:in >> wir betrachten ihre Anfrag…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage von 27.12.2022 [#266391]
Datum
11. Januar 2023 15:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir betrachten ihre Anfrage hiermit als abgeschlossen. Die von Ihnen gewünschte Information liegt dem Landratsamt Calw nicht vor und kann in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bezogen werden. Für diese Entscheidung werden keine Gebühren erhoben. Gegen diese Auskunfts- und Kostenentscheidung können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch beim Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw erheben. Wichtig: Wir wollen sicher, vertraulich und rechtsverbindlich mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Deshalb kann über eine gewöhnliche E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur kein wirksamer Rechtsbehelf erhoben werden. Hinweise und Hilfestellungen zur Einlegung elektronischer Rechtsbehelfe finden Sie unter https://ejustice-bw.justiz-bw.de/ und https://egvp.justiz.de/. Mit freundlichen Grüßen