Todesfallzahlen 2016 und 2017

Die Zahl der Todesfälle
aufgeschlüsselt nach Ursache (mindestens bis zur dritten ICD-10-Stelle (also zum Beispiel: X00 oder Y26 oder X76)), Ort (mindestens die linke Stelle der Postleitzahl) und Monat
für die Jahre 2016 und 2017
für alle Bundesländer der B.Rep.Deut
in Maschinen-lesbarer Form (zum Beispiel: XDR (gemäß RFC1014) oder CSV (Jahr;Monat;ICD;PLZ;Anzahl (wobei zwecks Speicher-Einsparung Feldinhalte nur wenn sie sich von dem entsprechenden Wert in der vorherigen Zeile unterscheiden aufgeführt werden müssen))).

Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit eine zeitnahe Übermittlung möglich ist, wie es die Deutsche Flug Sicherung mit ihrem StanlyTrack2 vormacht: http://stanlytrack2.dfs.de/stanlytrack/cars

Gründe:
Ich vermag diese Zahlen in den Internet-Äutritten des Bundes nicht zu finden.
Die selbst gesetzte Frist (August des Folgejahres respektive März des Folgejahres des Folgejahres) ist längst fruchtlos verstrichen.
Die Fantasie-Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind kein Ersatz (http://archive.is/TjOob).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahl der Tod…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Todesfallzahlen 2016 und 2017 [#34110]
Datum
18. Oktober 2018 13:17
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahl der Todesfälle aufgeschlüsselt nach Ursache (mindestens bis zur dritten ICD-10-Stelle (also zum Beispiel: X00 oder Y26 oder X76)), Ort (mindestens die linke Stelle der Postleitzahl) und Monat für die Jahre 2016 und 2017 für alle Bundesländer der B.Rep.Deut in Maschinen-lesbarer Form (zum Beispiel: XDR (gemäß RFC1014) oder CSV (Jahr;Monat;ICD;PLZ;Anzahl (wobei zwecks Speicher-Einsparung Feldinhalte nur wenn sie sich von dem entsprechenden Wert in der vorherigen Zeile unterscheiden aufgeführt werden müssen))). Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit eine zeitnahe Übermittlung möglich ist, wie es die Deutsche Flug Sicherung mit ihrem StanlyTrack2 vormacht: http://stanlytrack2.dfs.de/stanlytrack/cars Gründe: Ich vermag diese Zahlen in den Internet-Äutritten des Bundes nicht zu finden. Die selbst gesetzte Frist (August des Folgejahres respektive März des Folgejahres des Folgejahres) ist längst fruchtlos verstrichen. Die Fantasie-Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind kein Ersatz (http://archive.is/TjOob).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 243: Todesfallzahlen 2016 und 2017
Datum
19. Oktober 2018 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. Oktober 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30243 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit E-Mail vom 18. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30243) eine Anfra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesfallzahlen 2016 und 2017 (Az.: A-IR/1110100-IF30243)
Datum
15. November 2018 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit E-Mail vom 18. Oktober 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30243) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Die Zahl der Todesfälle aufgeschlüsselt nach Ursache (mindestens bis zur dritten ICD-10-Stelle (also zum Beispiel: X00 oder Y26 oder X76)), Ort (mindestens die linke Stelle der Postleitzahl) und Monat für die Jahre 2016 und 2017 für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland in maschinenlesbarer Form. Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung: Die Daten der Todesursachenstatistik für die Jahre 2016 und 2017 liegen im Statistischen Bundesamt noch nicht vor. Bei der Aufbereitung der Daten für das Berichtsjahr 2016 kam es infolge der Einführung von neuen Programmen im Ablauf der Erstellung der Todesursachenstatistik zu erheblichen technischen Problemen in den Bundesländern. Sobald dem Statistischen Bundesamt die Daten der Bundesländer vorliegen, werden die Daten für das Jahr 2016 veröffentlicht. Ein genauer Veröffentlichungstermin steht derzeit jedoch noch nicht fest. Die Veröffentlichung der Daten für das Berichtsjahr 2017 wird im Laufe des Jahres 2019 erfolgen, wobei auch hier der Veröffentlichungstermin noch nicht feststeht. In der von Ihnen gewünschten Aufschlüsselung liegen die entsprechenden Daten dem Statistischen Bundesamt ohnehin nicht vor. Datenhalter dieser Daten sind die jeweiligen Bundesländer. Die Daten könnten bei Vorliegen der entsprechenden Nutzungsbedingungen ggfs. über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsbedingungen hierzu finden Sie unter http://www.forschungsdatenzentrum.de Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen