Todesursachenstatistik 2021

Auskünfte wie unten spezifiziert zu den Impftodesfällen wie in den Ergebnissen der Todesursachenstatistik 2021 ausgeführt. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Publikationen/Downloads-Todesursachen/todesursachenstatistik-5232101217015.xlsx

In dieser Statistik zeigt sich ein Anstieg von bisher 1-2 Todesfällen pro Jahr für die Vorjahre auf nun 255 Fälle im Jahr 2021 (Diagnosecodes ICD-10 T88.0 und T88.1).

Als praktisch tätiger Arzt bitte ich um folgende Auskünfte:

1. Wodurch werden diese Todesfälle als Impfkomplikationen qualifiziert (z.B. Vorlage Obduktionsberichte, Behandlungsberichte Krankenhaus etc).
2. Ich bitte um Angaben, auf welche Impfstoffe bzw. zu verhütende Krankheiten sich die Todesursachen für die Codes T88.0 und T88.1 beziehen.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde mir mitgeteilt, wodurch die Todesursachen in der Todesursachenstatistik klassifiziert werden. Ausschlaggebend sei die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Die genaue Vorgehensweise bei der ICD-Klassifikation der Todesursachen wurde mitgeteilt. Bei einer zweiten Anfrage stellte sich heraus, dass die Codierungen durch spezielle Stellen - z.B. IT-NRW - anhand der Textaussagen auf der Todesbescheinigung - durchgeführt werden. Hierzu wird eine automatisierte Erfassung mit einem System namens Iris/MUSE durchgeführt. Dieses setzt WHO-Vorgaben um.

Eine ergänzende Anfrage ergab, dass keine Kenntnisse darüber vorliegen, ob Todesursachen durch Obduktionen abgesichert seien. Eine Stelle, die über diese Informationen verfügt, konnte nicht genannt werden. Gefragt war speziell nach den ICD-Codes T88.1 und U12.9

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
Alexander Fein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte wie unten spezifiziert zu d…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Alexander Fein
Betreff
Todesursachenstatistik 2021 [#266655]
Datum
31. Dezember 2022 20:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte wie unten spezifiziert zu den Impftodesfällen wie in den Ergebnissen der Todesursachenstatistik 2021 ausgeführt. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Publikationen/Downloads-Todesursachen/todesursachenstatistik-5232101217015.xlsx In dieser Statistik zeigt sich ein Anstieg von bisher 1-2 Todesfällen pro Jahr für die Vorjahre auf nun 255 Fälle im Jahr 2021 (Diagnosecodes ICD-10 T88.0 und T88.1). Als praktisch tätiger Arzt bitte ich um folgende Auskünfte: 1. Wodurch werden diese Todesfälle als Impfkomplikationen qualifiziert (z.B. Vorlage Obduktionsberichte, Behandlungsberichte Krankenhaus etc). 2. Ich bitte um Angaben, auf welche Impfstoffe bzw. zu verhütende Krankheiten sich die Todesursachen für die Codes T88.0 und T88.1 beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein Anfragenr: 266655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266655/ Postanschrift Alexander Fein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Fein, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. De…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Todesursachenstatistik 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30597)
Datum
3. Januar 2023 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fein, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Dezember 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30597 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nachricht vom 31. Dezember 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30597) eine A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30597)
Datum
9. Januar 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nachricht vom 31. Dezember 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30597) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Auskünfte wie unten spezifiziert zu den Impftodesfällen wie in den Ergebnissen der Todesursachenstatistik 2021 ausgeführt. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Publikationen/Downloads-Todesursachen/todesursachenstatistik-5232101217015.xlsx In dieser Statistik zeigt sich ein Anstieg von bisher 1-2 Todesfällen pro Jahr für die Vorjahre auf nun 255 Fälle im Jahr 2021 (Diagnosecodes ICD-10 T88.0 und T88.1). Als praktisch tätiger Arzt bitte ich um folgende Auskünfte: 1. Wodurch werden diese Todesfälle als Impfkomplikationen qualifiziert (z.B. Vorlage Obduktionsberichte, Behandlungsberichte Krankenhaus etc). 2. Ich bitte um Angaben, auf welche Impfstoffe bzw. zu verhütende Krankheiten sich die Todesursachen für die Codes T88.0 und T88.1 beziehen." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Zu Punkt 1: Basis für die Erstellung der amtlichen Todesursachenstatistik ist die vom Arzt/von der Ärztin ausgestellte Todesbescheinigung. Zu Punkt 2: In den letzten 5 Jahren gab es bezogen auf die Todesursache T88.0 "Infektion nach Impfung [Immunisierung]" keinen einzigen Sterbefall. Die beigefügte Auswertung bezieht sich daher nur auf die ICD-10-Pos-Nr. T88.1 in Verbindung mit deren Äußeren Ursachen. Bei Sterbefällen mit einer unnatürlichen Todesursache werden immer zwei ICD-Codes benötigt. Zunächst wird mit einem Code aus dem Kapitel XIX „Verletzungen und Vergiftungen“ die Art der Verletzung oder Vergiftung codiert. Das sind z. B. die Sterbefälle mit dem ICD-Code T88.1 “Sonstige Komplikationen nach Impfung anderenorts nicht klassifiziert. Diesem Code liegt immer auch ein Code aus dem Kapitel „Äußere Ursache“ aus Kapitel XX zugrunde. Im konkreten Fall sind dies die ICD-Codes U12.9 „.Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19 –Impfstoffen nicht näher bezeichnet“ oder die Codes „ Y58 Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung: Bakterielle Impfstoffe" bzw. Y59 "Sonstige und nicht näher bezeichnete Impfstoffe und biologisch aktive Substanzen". Der beigefügten Excel-Datei können Sie die Aufteilung der 255 Sterbefälle der ICD-Pos-Nr. T88.0 "Infektion nach Impfung [Immunisierung]" sowie deren Äußeren Ursachen entnehmen. Eine Untergliederung (ICD-4-Steller) der ICD-Codes Y58 und Y59 Codes finden Sie im zweiten Tabellenblatt der Excel-Datei." Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fein
Guten Tag, Frau Ohrt, zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die rasche und hilfreiche Bearbeitung meine…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Alexander Fein
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30597) [#266655]
Datum
10. Januar 2023 20:39
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Ohrt, zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die rasche und hilfreiche Bearbeitung meiner Anfrage und die Überlassung der Unterlagen bedanken. Vorbemerkung: Die Todesbescheinigungen werden von Ärzten häufig unter erschwerten Bedingungen ausgefüllt, nämlich am Sterbeort der Leiche. Eine ICD-Codierung ist beispielsweise auf der Todesbescheinigung NRW nicht vorgesehen. Dass die Eintragungen einem Algorhythmus zu folgen habe (Zitat: "Bei Sterbefällen mit einer unnatürlichen Todesursache werden immer zwei ICD-Codes benötigt."), ergibt sich aus der Todesbescheinigung nicht; für ICD-Codes sind keine Felder in der mir bekannten Todesbescheinigung für NRW vorgesehen. https://m.thieme.de/viostatics/dokumente/vio-2/final/de/dokumente/klinik/totenschein.pdf In einigen Bundesländern beinhalten die Vordrucke zwar ICD-Codes; ein Hinweis auf Codierrichtlinien besteht aber nicht. Zudem sind in den letzten Jahren die Bemühungen daraufhin abgestellt worden, die äußere Leichenschau zu verbessern. Die (verbesserte) Verschlüsselung der Todesursachen war meines Wissens nie Thema. Nun meine Fragen: 1. Wie und an welcher Stelle wird sichergestellt, dass die Todesursachen nach ICD klassifiziert werden, beispielsweise für in NRW Verstorbene? 2. Wie wird damit umgegangen, wenn eine Codierung versehentlich nicht korrekt erfolgt ist, beispielsweise nur U12.9 oder T88.1 auf der Todesbescheinigung vermerkt sind? Wird dann eine andere Todesursache auf der Todesbescheinigung zur Codierung herangezogen oder wird der Fall als "unklar" vermerkt? 3. Ist bekannt, in welchem Umfang Todesbescheinigungen nicht nach ICD-Code oder nach nicht korrektem Codieralgorhythmus verschlüsselt sind? Ich wäre Ihnen für die Beantwortung dieser Fragen außerordentlich verbunden und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein Anfragenr: 266655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266655/ Postanschrift Alexander Fein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599) Sehr geehrter Herr Fein, wir bestät…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599)
Datum
11. Januar 2023 07:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fein, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. Januar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30599 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599) Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nac…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599)
Datum
17. Januar 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nachricht vom 10. Januar 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30599) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: 1. Wie und an welcher Stelle wird sichergestellt, dass die Todesursachen nach ICD klassifiziert werden, beispielsweise für in NRW Verstorbene? 2. Wie wird damit umgegangen, wenn eine Codierung versehentlich nicht korrekt erfolgt ist, beispielsweise nur U12.9 oder T88.1 auf der Todesbescheinigung vermerkt sind? Wird dann eine andere Todesursache auf der Todesbescheinigung zur Codierung herangezogen oder wird der Fall als "unklar" vermerkt? Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Zu 1.: Die ICD-10-Codierung von Todesbescheinigungen erfolgt durch das zuständige Statistische Landesamt. In NRW ist es der Landesbetrieb IT-NRW. www.it.nrw Die Codierung erfolgt nach den Vorgaben der WHO (hinterlegt im Regelwerk der ICD-10). Die Codierung basiert auf den ärztlichen Angaben in Teil 1 und Teil 2 der Todesbescheinigung. ICD-10-Codes, die von Ärzten bspw. auf sächsischen Todesbescheinigungen dokumentiert werden, sind für die Erstellung der Todesursachenstatistik nicht relevant. Laut WHO sind ausschließlich die Krankheiten und Zustände in Textform für die Codierung heranzuziehen. 2) Die von Ärzten erstellten Codes werden in der Todesursachenstatistik nicht verwendet. Daher werden auch falsche Codierungen auf Todesbescheinigungen ignoriert. Die Statistischen Landesämter verwenden das elektronische Codiersystem Iris/MUSE, das den Kodier-Algorithmus der WHO umsetzt. Viele Codierfehler werden dadurch vermieden. Zusätzlich sind im Bearbeitungsprozess noch verschiedene Plausibilitätskontrollen hinterlegt. Jedoch können fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben auf Todesbescheinigungen zu fehlerhaften Codierergebnissen führen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fein
AW: IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599) [#266655] Guten Tag, [geschwärzt], bes…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Alexander Fein
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Todesursachenstatistik ICD (Az.: A34/1010001001-IF30599) [#266655]
Datum
21. Januar 2023 13:46
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], besten Dank wiederum für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Vielleicht könnten Sie mir noch eine letzte Frage beantworten. Wissen Sie, wieviele Todesursachen nach T 88.1 und U12.9 durch Obduktionsergebnisse bestätigt worden sind? Das wäre eine ausgesprochen wichtige Information. Falls Sie es nicht wissen; Vielleicht könnten Sie mir eine Stelle nennen, bei der ich das heraus finden kann. Nochmals besten Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein Anfragenr: 266655 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) Sehr geehrter Herr Fein, wir bestätige…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601)
Datum
23. Januar 2023 07:32
Status
Sehr geehrter Herr Fein, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Januar 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30601 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fein
AW: Eingangsbestätigung: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) [#266655] Guten Tag, meine Informa…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Alexander Fein
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) [#266655]
Datum
4. Februar 2023 09:56
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todesursachenstatistik 2021“ vom 31.12.2022 (#266655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nachri…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601)
Datum
6. Februar 2023 12:58
Status
Sehr geehrter Herr Fein, Sie haben mit Nachricht vom 21. Januar 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30601) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Wissen Sie, wie viele Todesursachen nach T 88.1 und U12.9 durch Obduktionsergebnisse bestätigt worden sind? Das wäre eine ausgesprochen wichtige Information." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Leider liegen dem Statistischen Bundesamt in der Todesursachenstatistik keine Angaben dazu vor, ob eine Obduktion durchgeführt wurde. Die Ergebnisse einer Obduktion fließen als Ergebnis in die Statistik zwar ein, aber es gibt kein Kennzeichen, ob diese durchgeführt wurde. Somit können wir zu dieser Frage keine Aussage treffen. Eine Stelle, die Informationen hierzu besitzt, ist uns leider nicht bekannt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, nicht über die gewünschten Informationen zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Alexander Fein
AW: IFG-Bescheid: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) [#266655] Guten Tag, Ich danke sehr für I…
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Von
Alexander Fein
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Todesursachen Obduktion (Az.: A34/1010001001-IF30601) [#266655]
Datum
6. Februar 2023 20:45
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich danke sehr für Ihre freundlichen Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fein Anfragenr: 266655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266655/