Todeszahlen zwischen 2010 bis 2021

Die exakten Zahlen der Sterbefälle aufgeschlüsselt nach Quartal für die Jahre 2010 bis einschließlich 2021, extra dazu noch die jeweiligen Zahlen für Verkehrstote im Oberallgäu, diese Daten alle in Relation zur Gesamtbevölkerung in den betreffenden Quartalen. Wichtig wäre auch noch, dass Gestorbene, die nicht im Oberalläu wohnhaft waren, nicht mitgezählt werden.
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  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
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Alban Fenle
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die exakten Zahlen der Sterbefälle…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
Alban Fenle
Betreff
Todeszahlen zwischen 2010 bis 2021 [#265581]
Datum
13. Dezember 2022 21:38
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die exakten Zahlen der Sterbefälle aufgeschlüsselt nach Quartal für die Jahre 2010 bis einschließlich 2021, extra dazu noch die jeweiligen Zahlen für Verkehrstote im Oberallgäu, diese Daten alle in Relation zur Gesamtbevölkerung in den betreffenden Quartalen. Wichtig wäre auch noch, dass Gestorbene, die nicht im Oberalläu wohnhaft waren, nicht mitgezählt werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alban Fenle Anfragenr: 265581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265581/ Postanschrift Alban Fenle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alban Fenle

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