Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle

Guten Tag,

aufgrund meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Nennung der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die tödlichen Arbeitsunfälle von 2009-2016 stattgefunden haben, die in Ihrem Bericht „baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle“ erwähnt wurden: https://bit.ly/3K0Yhqg

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, aufgrund meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Nennung der Betriebe, aufgeschlüsselt nac…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931]
Datum
5. April 2023 11:31
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrund meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Nennung der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die tödlichen Arbeitsunfälle von 2009-2016 stattgefunden haben, die in Ihrem Bericht „baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle“ erwähnt wurden: https://bit.ly/3K0Yhqg *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 274931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274931/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrte Frau Nguyen,</p> <p>Ihre IFG- Anfrage zur Herausgabe Nennung aller Betriebe in …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 746105] Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931]
Datum
5. April 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
tdliche-arbeitsunflle-absturzunflle-274931.eml
7,9 KB
<p>Sehr geehrte Frau Nguyen,</p> <p>Ihre IFG- Anfrage zur Herausgabe Nennung aller Betriebe in denen, aufgeschl&uuml;sselt nach Jahren, die t&ouml;dlichen Arbeitsunf&auml;lle von 2009-2016 stattgefunden haben, die im Bericht &quot;baua: Fakten T&ouml;dliche Arbeitsunf&auml;lle - Absturzunf&auml;lle&quot; aufgelistet wurden, lehne ich ab.</p> <p>Die t&ouml;dlichen Arbeitsunf&auml;lle werden der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu statistischen Zwecken und zur Entwicklung pr&auml;ventiver Maßnahmen &uuml;bermittelt. Ein Großteil der Daten erreicht die BAuA dazu allerdings pseudonymisiert und nicht unternehmensscharf. Folglich liegen die von Ihnen begehrten Informationen nicht vor.</p> <p>Dar&uuml;ber hinaus unterfallen die wenigen Unternehmensdaten die der BAuA in diesem Zusammenhang &uuml;bermittelt wurden dem Betriebsgeheimnis nach &sect; 6 IFG der entsprechenden Unternehmen, die einer Weitergabe nicht zugestimmt haben. Aus diesem Grund haben Sie keinen Anspruch auf Herausgabe der Informationen.</p> <p>Rechtsbehelfsbelehrung<br /> Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund erhoben werden.</p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen,</p> <p>i.A.</p> <p>Informationszentrum</p> <p>Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Guten Tag, aufgrund meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich um Nennung der Betriebe, aufgeschlüsselt nach Jahren, in denen die tödlichen Arbeitsunfälle von 2009-2016 stattgefunden haben, die in Ihrem Bericht "baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle" erwähnt wurden: https://bit.ly/3K0Yhqg *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 5.4.2023 zu meiner IFG-Antrage i…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch [Vorgang: 746105] Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931]
Datum
6. April 2023 16:44
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 5.4.2023 zu meiner IFG-Antrage in Bezug auf Arbeitsunfälle lege ich hiermit Widerspruch ein. Sie begründen Ihre Ablehnung mit § 6 IFG. Die Namen von Unternehmen, in denen tödliche Arbeitsunfälle stattgefunden haben, stellten Betriebsgeheimnisse dar und dürften daher nicht herausgegeben haben. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG sind Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse Informationen, a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; Es ist weder dargelegt noch plausible, warum überhaupt nur einer dieser drei Aspekte vorliegen sollte - geschweige denn alle drei. Unter anderem haben die Informationen keinen wirtschaftlichen Wert, die Unternehmen sind keine "rechtmäßigen Inhaber" der Informationen und haben auch kein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung. Ich bitte daher abermals um Übersendung der Informationen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 274931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274931/
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch [Vorgang: 746105] Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931]
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch [Vorgang: 746105] Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931]
Datum
6. April 2023 16:46
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,4 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr geehrte Frau Nguyen, in Ihrer IFG-Anfrage zu den betrieblichen Angaben bei denen tödliche Arbeitsunfälle zw…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 746105] Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle [#274931] IFG
Datum
5. Mai 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, in Ihrer IFG-Anfrage zu den betrieblichen Angaben bei denen tödliche Arbeitsunfälle zwischen 2009-2016 stattgefunden haben, die im Bericht "baua: Fakten Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle" dargestellt sind, können wir Ihnen nach erneuter Prüfung die geforderten Daten aus den folgenden Gründen leider nicht zur Verfügung stellen: Als Ressortforschungseinrichtung erfasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tödliche Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft und wertet diese aus. Anders als gegenüber den Berufsgenossenschaften und den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden, besteht gegenüber der BAuA keine gesetzliche Meldeverpflichtung der Unternehmen aus § 193 SGB VII. Die Grundlage für die statistische Auswertung und anschließende Veröffentlichung durch die BAuA stellt ein elektronischer Meldebogen dar, welcher von den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz aus 16 Bundesländern ausgefüllt und an die BAuA übermittelt wird. Dieser Meldebogen ist auf unserer Internetseite unter folgendem Pfad zu finden und in den Anlagen enthalten (Anlage I): Startseite/ Themen/ Arbeitswelt und Arbeitsschutz im Wandel/ Arbeitsweltberichterstattung/ Tödliche Arbeitsunfälle/ Untersuchungsbogen und FAQ Dieser Meldebogen ist in Zusammenarbeit der BAuA und den Arbeitsschutzbehörden der Länder erstellt worden. Dabei ist auch die interne Bearbeitung der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz berücksichtigt worden und jeweilige Felder für die Namen der verunfallten Personen und die betroffenen Betriebe für die eigene Bearbeitung vorgesehen. Wie sich allerdings der Fußnote drei des Erhebungsbogens entnehmen lässt, sind Personen‐ oder unternehmensbezogene Daten vor dem Versand an die BAuA zu anonymisieren, da diese Angaben für die Auswertung des Unfallgeschehens und die statistische Erfassung der BAuA nicht von Bedeutung sind. Für die Anonymisierung sieht der Meldebogen eine eigene Anonymisierungsfunktion am Ende des Dokuments vor. Weitere Hinweise zur Anonymisierung des Meldebogens finden sie auf unsere "Erläuterungen zum Untersuchungsbogen Version 2", ebenfalls unter obigem Pfad zu finden. Für den Fall, dass die geforderte Anonymisierung vor Versand an die BAuA durch die Arbeitsschutzämter nicht erfolgt ist, wird diese sofort nach Erhalt des Meldebogens von uns unwiederbringlich gelöscht. Insofern sind die von Ihnen angefragten Informationen bei der BAuA schlicht nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente