Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht

verkehrsrechtliche Anordnung linksseitige Radwegbenutzungspflicht auf der Tölzer Straße vor der Hausnummer 29 bis etwa Hausnummer 41.
Grund für die Anfrage: Akteneinsicht BayVwvfg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: verkehrsrechtliche Anordnung links…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290131]
Datum
13. Oktober 2023 17:43
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
verkehrsrechtliche Anordnung linksseitige Radwegbenutzungspflicht auf der Tölzer Straße vor der Hausnummer 29 bis etwa Hausnummer 41. Grund für die Anfrage: Akteneinsicht BayVwvfg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290131/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Anträge Nr. 290128, 290129, 290131 Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer drei …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Anträge Nr. 290128, 290129, 290131
Datum
18. Oktober 2023 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer drei E-Mails vom 13.10.2023. Diese wurden aufgrund der unmittelbaren Zuständigkeit an das Landratsamt München weitergeleitet. Von dort werden Sie Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2023 bezüglich der Tölzer Straße (…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290131]
Datum
18. Oktober 2023 20:21
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2023 bezüglich der Tölzer Straße (Radwegbenutzungspflicht). Diese fällt in die Zuständigkeit des Innenministeriums. Wir haben uns deshalb erlaubt, Ihre Anfrage dorthin mit der Bitte um Beantwortung weiterzuleiten. Bitte haben Sie etwas Geduld, bis Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen