Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht

Anfrage an: Landratsamt München

verkehrsrechtliche Anordnung linksseitige Radwegbenutzungspflicht auf der Tölzer Straße vor der Hausnummer 29 bis etwa Hausnummer 41.
Grund für die Anfrage: Akteneinsicht BayVwvfg

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: verkehrsrechtliche Anordnung links…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290130]
Datum
13. Oktober 2023 17:42
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
verkehrsrechtliche Anordnung linksseitige Radwegbenutzungspflicht auf der Tölzer Straße vor der Hausnummer 29 bis etwa Hausnummer 41. Grund für die Anfrage: Akteneinsicht BayVwvfg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290130/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> Die von Ihnen gewollte Akteneinsicht kann nicht gewährt werden. Die Anor…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: [EXT] Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290130]
Datum
19. Oktober 2023 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Die von Ihnen gewollte Akteneinsicht kann nicht gewährt werden. Die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbaubehörde, ein bestimmtes Verkehrszeichen aufzustellen, besitzt vor dessen Anbringung grundsätzlich noch keinen Regelungscharakter und damit noch keine Verwaltungsakt-Qualität gegenüber einem betroffenen Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend stellt auch diese Anordnung noch keine Regelung gegenüber dem Verkehrsteilnehmer dar. Nachdem auch noch kein Verwaltungsverfahren nach Art 9 BayVwVfG anhängig ist, fällt Art 29 BayVwVfG als Rechtsgrundlage auf Akteneinsicht weg. Auch die anderen von Ihnen zitierten Gesetzesauszüge sind hier nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte mich gerne Erkundigen ob die Ablehnung auf Akteneinsicht weiterhin aufrecht erhalten wird. …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXT] Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290130]
Datum
27. November 2023 20:18
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte mich gerne Erkundigen ob die Ablehnung auf Akteneinsicht weiterhin aufrecht erhalten wird. Ich finde die Behauptung, dass kein Verwaltungsverfahren existiert befremdlich: Aktenzeichen VG München M 23 K 23.3170 . Bitte teilen Sie mir die Rechtsbehlfsmöglichkeiten oder ob die Ablehnung auf Akteneinsicht Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens wird mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290130/
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre E-Mail vom 27.11.2023 an die zuständige Stelle beim Landra…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: [EXT] Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht [#290130]
Datum
29. November 2023 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre E-Mail vom 27.11.2023 an die zuständige Stelle beim Landratsamt München weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tölzer Straße in Grünwald Radwegbenutzungspflicht“ [#290130]
Datum
19. März 2024 18:47
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290130/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die reine Auskunft, dass mein Name, Vornamen, meine Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse gespeichert werden entspricht nicht den Anforderungen der DSGVO. Vielmehr sind auch die Dokumente auf diesen diese Informationen gespeichert sind bereitzustellen, damit ich die datenschutzrechtliche Ordnungsgemäßigkeit prüfen kann. Es ist nicht zu erkennen warum Paragraph 100 VwGO den Art. 15 DSGVO verdrängen sollte. Sie finden einige Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Die Antwort auf das Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 DSGVO lasse ich Ihnen noch zukommen. Sollte die Antwort der Behörde so ausreichend sein, bitte ich um eine diesbezügliche Bestätigung zur Vorlage beim Bundesdatenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290130.pdf Anfragenr: 290130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290130/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2024 17:44
Status
Warte auf Antwort

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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