Toilettenreinigung in Kleingartenverein

Ich habe einen Garten im Kleingartenverein im Kreis WAF, wohne aber 1 Autostunde von dort entfernt. Wir Kleingärtner reinigen die Toiletten in der Anlage Reih um selbst. Ich wäre in der nächsten Woche an 3 Tagen mit der Reinigung dran.
Muss ich den Weg in dieser Corona Zeit auf mich nehmen, ist das unbedingt erforderlich? Mein Alter 66. Man sagt doch, am Besten zu Hause bleiben und nur das Nötigste tun. Ich würde mich gerne daran halten.
Vielen Dank mit frdl. Gruß
A. << Antragsteller:in >>

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  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Warendorf Details
Von
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Betreff
Toilettenreinigung in Kleingartenverein [#183451]
Datum
26. März 2020 16:52
An
Gesundheitsamt Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe einen Garten im Kleingartenverein im Kreis WAF, wohne aber 1 Autostunde von dort entfernt. Wir Kleingärtner reinigen die Toiletten in der Anlage Reih um selbst. Ich wäre in der nächsten Woche an 3 Tagen mit der Reinigung dran. Muss ich den Weg in dieser Corona Zeit auf mich nehmen, ist das unbedingt erforderlich? Mein Alter 66. Man sagt doch, am Besten zu Hause bleiben und nur das Nötigste tun. Ich würde mich gerne daran halten. Vielen Dank mit frdl. Gruß A. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183451 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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