Toms zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet Facta und Crs

Alle TOMs nach der Dsgvo die bei Meldungen an Drittstaaten angewendet werden um versehentliche Meldungen und Datenabfluss zu verhindern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    12. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle TOMs nach der Dsgvo die bei Meld…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Toms zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet Facta und Crs [#282975]
Datum
2. Juli 2023 15:47
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle TOMs nach der Dsgvo die bei Meldungen an Drittstaaten angewendet werden um versehentliche Meldungen und Datenabfluss zu verhindern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282975/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentralamt für Steuern
IFG Antrag Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag ist bei mir eingegangen und wird bearbeitet. …
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff
IFG Antrag
Datum
5. Juli 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag ist bei mir eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern
Anfrage nach Aussetzung bis zur Entscheidung über einen Widerspruch
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach Aussetzung bis zur Entscheidung über einen Widerspruch
Datum
1. August 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Aussetzung bis zur Entscheidung über einen Widerspruch [#282975] Sehr << Anrede >> D…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Aussetzung bis zur Entscheidung über einen Widerspruch [#282975]
Datum
4. August 2023 20:02
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das BZSt meint, dass ein Anspruch auf die Einsicht in DSFA nach Art. 35 DSGVO nach dem IFG Bund nicht bestünde. Ihrer Argumentation ist nach meiner Rechtsauffassung nicht zu folgen. Aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO - Rechenschaftspflicht- hat das BZSt nachzuweisen, dass die Verarbeitung Rechtmäßig erfolgt (ECLI:EU:C:2022:124 Rn. 77). Der Generalanwalt Priit Pikamäe führt in seinen Schlussanträgen in ECLI:EU:C:2023:222 unter Rn.48 aus, dass die gerichtliche Kontrolle nach Art. 47 GRCh der Aufsichtsbehörden nur wirksam ist wenn diese auch einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen werden kann. Der EuGH führt im Urteil ECLI:EU:C:2023:2 unter Rn. 35 aus, dass die Beschwerde beim DSB und der gerichtliche Rechtsbehelf nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden können. Unter dem Gesichtspunkt der gleichen Wirksamkeit der Rechtsbehelfe erscheint eine Privilegierung der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Rechtssuchenden vor Gericht als ausgeschlossen, da insbesondere die Rechtsprechung in der BRD derzeit der Meinung ist, dass es sich bei Beschwerden an die jeweiligen DSB um eine Petition handelt und eine rechtliche Kontrolle der DSB nicht erfolgen kann. Eine Verweigerung der Übergabe der jeweiligen TOMs und der DSFA würde dem effet utile entgegenstehen, da dann keine rechtstaatliche Kontrolle mehr möglich wäre. Das Urteil des EUGH ECLI:EU:C:2023:501 spricht in Rn. 51-56 dem Kläger die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO zu. Damit werden auch die Normen des Kapitel 4 der DSGVO einer individuellen Prüfung zugeführt. Nach dem oben Gesagtem muss der Verantwortliche, hier das BZSt alle Unterlagen nach Kapitel 4 der DSGVO der betroffenen Person -also mir- zur Verfügung stellen, damit ich die Rechtmäßigkeit prüfen und vom Gericht auch auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Eine sinnvolle Abgrenzung zw. einem IFG-Antrag und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung mit anschließender Veröffentlichung erscheint regelungswidrig und zweckfrei. Wir können die oben dargestellte Rechtsaufassung aber auch gerne im Verfahren 2 K 1403/23 einer Meditation durch das FG Köln im konkreten Kontext zuführen. Um Ihre Frage zu beantworten möchte ich kurz die Unterschiede zw. beiden IFG Anfragen darstellen. Die Anfrage nach der DSFA ist abstrakter Natur und betrifft alle Daten, die Anfrage nach den TOMs betrifft nur die die Maßnahmen zur Vermeidung einer unzulässigen Datenübermittlung in nicht EU Länder im Rahmen von FATCA und CRS. Betroffen von der hiesigen Anfrage ist also ein ganz anderes Spektrum. Insbesondere nicht Relevant sind hier die Punkte wie Sie den Einbruchschutz und die Datensicherheit bis zur unmittelbaren Versendung von Daten in Drittstaaten sicherstellen. Relevant ist nur, wie sie unberechtigte und ggf. falsche Datenübermittlungen in Drittstaaten wirksam verhindern. Da diese Aufgabe nach meiner Rechtsaufassung Ihre Rechtspflicht im Eingriffsrecht der Steuerverwaltung ist, dürfte hier, da fehlerhafte Übermittlungen zu unabsehbaren Folgen für die Betroffen führen, auch ein allgemeiner Gesetzesvollzugsanspruch durch das Unionsrecht und dem Anwendungsbefehl an das BZSt vorliegen. Eine Behinderung der Aufgabenerfüllung des BZSt, bei Maßnahmen die ggf. rechtswidrig sein könnten ist nicht erkennbar. Nach dem obigen Ausführungen stimme ich einem Ruhen des IFG Antrages nicht zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282975/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Toms zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet Facta und Crs“ [#282975]
Datum
4. August 2023 20:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282975/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage bisher nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 282975.pdf - 2023-08-01_1-img20230804-19224398.pdf Anfragenr: 282975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282975/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/002 II#0365 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Toms zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet Facta und Crs“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365
Datum
7. August 2023 15:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
708,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/002 II#0365 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentralamt für Steuern
Abweisung des Antrages
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung des Antrages
Datum
22. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1006,7 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebi…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet FATCA und CRS“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365
Datum
5. Oktober 2023 10:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
633,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/002 II#0365 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet FATCA und CRS“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365 [#282975]
Datum
6. Oktober 2023 05:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen den Bescheid des BZSt ist ein Widerspruch eingelegt worden. Ich sehe meine Anfrage daher nicht als erledigt an und bitte um weitere Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282975/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebi…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet FATCA und CRS“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365
Datum
6. Oktober 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
781,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/002 II#0365 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebi…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet FATCA und CRS“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365
Datum
16. November 2023 18:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
103503-2023.pdf
75,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-729/002 II#0365 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem BZSt zu „TOMs zur Sicherstellung bei Meldungen im Themengebiet FATCA und CRS“ [#282975] # IFG-729/002 II#0365 [#282975]
Datum
17. November 2023 09:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Nachricht. Aus meiner Sicht hat sich mein Vermittlungsersuchen mit dem Urteil des EuGH C-333/22 von gestern fatkisch erledigt. Das Urteil betrifft zwar die JI-RL und nicht die DSGVO, dürfte für den Rechtsschutz bei Verfahren gegen die Aufsichtsbehörden jedoch wegweisende Richtung haben. Daher ist Weg nunmehr, die laufenden Beschwerden gegen das BZSt zu nutzen und dann die Daten aus den Akten der Gerichte zu veröffentlichen sicherlich der einfachere Weg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282975/

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Bundeszentralamt für Steuern
Abweisung durch Widersrpuchsbescheid
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung durch Widersrpuchsbescheid
Datum
29. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen