Tonaufnahmen Gemeinderatssitzungen 2017-2019

Tonaufnahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom gesamten Jahr 2017, 2018 und bis April 2019 insbesondere bin ich an den Tonaufnahmen der Bürgerfragestunde interessiert.

Die Niederschriften der Bürgefragestunde stimmen nicht, sie werden immer zugunsten der Bürgermeister angepasst, wesentliche Aussagen weggelassen oder der Sinn geändert.

Alle Reklamationen und schriftliche Aufforderungen die Niederschriften Korrekt auszuführen wurden ignoriert.

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  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    24. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tonaufnahmen d…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
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Betreff
Tonaufnahmen Gemeinderatssitzungen 2017-2019 [#133066]
Datum
24. April 2019 21:33
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tonaufnahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom gesamten Jahr 2017, 2018 und bis April 2019 insbesondere bin ich an den Tonaufnahmen der Bürgerfragestunde interessiert. Die Niederschriften der Bürgefragestunde stimmen nicht, sie werden immer zugunsten der Bürgermeister angepasst, wesentliche Aussagen weggelassen oder der Sinn geändert. Alle Reklamationen und schriftliche Aufforderungen die Niederschriften Korrekt auszuführen wurden ignoriert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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