TOP Ö 3.3: Anfrage Frau Haschke zu Widersprüchen und anhängigen Klageverfahren

Anfrage an: Stadt Jena

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Die schriftliche Antwort zur Stadtratsanfrage vom 28. Juni 2023 "TOP Ö 3.3: Anfrage Frau Haschke zu Widersprüchen und anhängigen Klageverfahren", da im SessionNet leider noch nichts hierzu zu finden ist und auf Grund der Sommerpause so bald sich wohl daran auch nichts ändern wird.

2.) In der mündlichen Beantwortung vermisste ich Ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar "3 ZKO 2/23" nachdem Sie Ihre weitgehende Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gera ja nicht akzeptieren wollten. In welche der "Spalten" und "Tabellen" wäre diese Information zu finden.

3.) Wie und wann wurde der Stadtrat über die beiden weitgehende Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht Gera gegenüber mir als Kläger informiert? Wann über Ihre Klage am Oberverwaltungsgericht? Aus eigenen Gesprächen mit Stadträten weiß ich, dass diese beispielsweise auch keine Protokolle des Corona-Krisenstabs kannten, sich dafür aber sehr interessierten. Wie und wann wurden diese Protokolle allen Stadtratsmitgliedern zugesendet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Die schriftliche Antwort …
An Stadt Jena Details
Von
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Betreff
TOP Ö 3.3: Anfrage Frau Haschke zu Widersprüchen und anhängigen Klageverfahren [#285282]
Datum
1. August 2023 22:54
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Die schriftliche Antwort zur Stadtratsanfrage vom 28. Juni 2023 "TOP Ö 3.3: Anfrage Frau Haschke zu Widersprüchen und anhängigen Klageverfahren", da im SessionNet leider noch nichts hierzu zu finden ist und auf Grund der Sommerpause so bald sich wohl daran auch nichts ändern wird. 2.) In der mündlichen Beantwortung vermisste ich Ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar "3 ZKO 2/23" nachdem Sie Ihre weitgehende Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gera ja nicht akzeptieren wollten. In welche der "Spalten" und "Tabellen" wäre diese Information zu finden. 3.) Wie und wann wurde der Stadtrat über die beiden weitgehende Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht Gera gegenüber mir als Kläger informiert? Wann über Ihre Klage am Oberverwaltungsgericht? Aus eigenen Gesprächen mit Stadträten weiß ich, dass diese beispielsweise auch keine Protokolle des Corona-Krisenstabs kannten, sich dafür aber sehr interessierten. Wie und wann wurden diese Protokolle allen Stadtratsmitgliedern zugesendet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285282/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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