Torsten Zugehör Aufsichtsratsbezüge kommunaler Unternehmen

1. In welchen kommunalen Unternehmen hat der Oberbürgermeister Torsten Zugehör einen Sitzt im Aufsichtsrat?

2. Welche Aufwandsentschädigungen erhält Oberbürgermeister Torsten Zugehör für diese Arbeit?

3. Sitzt Oberbürgermeister Torsten Zugehör in Aufsichtsräten von privaten Unternehmen die vertraglich mit der Lutherstadt Wittenberg zu tun haben?

4. Wenn ja, in welcher Höhe wird diese Arbeit vergütet?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Björn Höfer
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Lutherstadt Wittenberg Details
Von
Björn Höfer
Betreff
Torsten Zugehör Aufsichtsratsbezüge kommunaler Unternehmen [#189444]
Datum
19. Juni 2020 23:41
An
Lutherstadt Wittenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchen kommunalen Unternehmen hat der Oberbürgermeister Torsten Zugehör einen Sitzt im Aufsichtsrat? 2. Welche Aufwandsentschädigungen erhält Oberbürgermeister Torsten Zugehör für diese Arbeit? 3. Sitzt Oberbürgermeister Torsten Zugehör in Aufsichtsräten von privaten Unternehmen die vertraglich mit der Lutherstadt Wittenberg zu tun haben? 4. Wenn ja, in welcher Höhe wird diese Arbeit vergütet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Höfer Anfragenr: 189444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189444/ Postanschrift Björn Höfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Höfer

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Lutherstadt Wittenberg
Anfrage nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Höfer, vielen Dank für ihr Interesse an der Aufsichtsratstätigkeit de…
Von
Lutherstadt Wittenberg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IZG LSA
Datum
25. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
329,5 KB
Sehr geehrter Herr Höfer, vielen Dank für ihr Interesse an der Aufsichtsratstätigkeit des Oberbürgermeisters Torsten Zugehör. Ihre Anfrage werde ich umgehend beantworten. Allerdings ist die Zusammenstellung der von ihnen gewünschten Informationen mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Kosten belaufen sich gemäß der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) auf voraussichtlich 60,00 EUR. Halten Sie vor diesem Hintergrund an ihrem Antrag fest? Mit freundlichen Grüßen