Sehr geehrter Herr Schwob,
ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Informationsfreiheitsgesetz ist hier nur bei einem Teil betroffen, da Ihre Fragen nur zum Teil auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen und im Übrigen auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen gerichtet sind. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen daher Folgendes mit.
Es befinden sich weltweit verschiedene Impfstoffe gegen COVID-19 in der klinischen Entwicklung, die auf unterschiedlichen Technologien beruhen (
www.who.int/publications/m/item/draft...). Pharmazeutischen Unternehmern steht es frei, eine Zulassung in der Europäischen Union bzw. in Deutschland anzustreben: Bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) laufen derzeit mehrere Bewertungsverfahren (Rolling Review-Verfahren) für Totimpfstoffe, z.B. für den inaktivierten Impfstoff des chinesischen Unternehmens Sinovac und den proteinbasierten Impfstoff des Unternehmens Novavax. Am 20. Juli 2021 wurde auch das Verfahren für den Protein-Impfstoff von Sanofi eingeleitet (
www.ema.europa.eu/en/human-regulatory...). Wann genau mit einer möglichen Zulassung für diese Impfstoffe zu rechnen ist, richtet sich unter anderem nach dem Verlauf der klinischen Prüfungen sowie ausreichender Daten zur Qualität und Unbedenklichkeit.
Deutschland erkennt für die Einreise bereits diejenigen Impfstoffe für den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes an, die den europäisch zugelassenen Impfstoffen in Zusammensetzung und Herstellung entsprechen (
www.pei.de/impfstoffe/covid-19). Dies sind die im Ausland zugelassenen Impfstoffe der Originalhersteller und die mit deren Lizenz hergestellten Impfstoffe in Drittstaaten. Die Diskussionen zur Anerkennung von Impfungen mit ausländischen Impfstoffen dauern noch an. Bei den von der Weltgesundheitsorganisation gelisteten Impfstoffen im Rahmen des sogenannten emergency use listings (EUL) handelt es sich nicht um arzneimittelrechtliche Zulassungen. Die Listung eines Impfstoffs stellt u.a. einen Nachweis dar, dass die Voraussetzungen für den Einsatz im Rahmen der COVAX-Initiative erfüllt sind, die es einzelnen Ländern ermöglicht, ihre eigene behördliche Genehmigung für den Import und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen. Ausführliche Informationen zum EUL sind den auf den Internetseiten der WHO veröffentlicht (
https://extranet.who.int/pqweb/vaccin...).
Mit freundlichen Grüßen