Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden

Hallo, inwiefern gibt es gegen Corona einen klassischen Totimpfstoff ?
Wann hier verfügbar ?
Was unternehmen Sie um mir eine klassische Alternative zu den neuartigen Impfstoffen anzubieten ?
Wie kann ich so geimpft werden ?
Bin es leid Impfverweigerer genannt zu werden.
Könnten Sie mich umfassend über Ihre Pläne/ meine Möglichkeiten/ die Zukunft aufklären bitte.

Wenn ich in Ungarn mit dem WHO anerkannten chinesischen Sinopharm geimpft wurde, wird der WHO zugelassene Impfstoff doch wohl hier anerkannt und ich gelte als geimpft ?
Was soll sonst die WHO Zulassung ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 3 Follower:innen
Henry Schwob
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, inwiefern …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Henry Schwob
Betreff
Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden [#225814]
Datum
29. Juli 2021 21:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, inwiefern gibt es gegen Corona einen klassischen Totimpfstoff ? Wann hier verfügbar ? Was unternehmen Sie um mir eine klassische Alternative zu den neuartigen Impfstoffen anzubieten ? Wie kann ich so geimpft werden ? Bin es leid Impfverweigerer genannt zu werden. Könnten Sie mich umfassend über Ihre Pläne/ meine Möglichkeiten/ die Zukunft aufklären bitte. Wenn ich in Ungarn mit dem WHO anerkannten chinesischen Sinopharm geimpft wurde, wird der WHO zugelassene Impfstoff doch wohl hier anerkannt und ich gelte als geimpft ? Was soll sonst die WHO Zulassung ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henry Schwob Anfragenr: 225814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225814/ Postanschrift Henry Schwob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Henry Schwob
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Totimpfstoff möchte gern geimpft werden [#225814] Sehr geehrter Herr Schwob, wie gewünscht…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Totimpfstoff möchte gern geimpft werden [#225814]
Datum
2. August 2021 07:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schwob, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schwob, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Informationsfreiheitsgesetz ist …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden [#225814]
Datum
13. August 2021 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schwob, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Informationsfreiheitsgesetz ist hier nur bei einem Teil betroffen, da Ihre Fragen nur zum Teil auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen und im Übrigen auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen gerichtet sind. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen daher Folgendes mit. Es befinden sich weltweit verschiedene Impfstoffe gegen COVID-19 in der klinischen Entwicklung, die auf unterschiedlichen Technologien beruhen (www.who.int/publications/m/item/draft...). Pharmazeutischen Unternehmern steht es frei, eine Zulassung in der Europäischen Union bzw. in Deutschland anzustreben: Bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) laufen derzeit mehrere Bewertungsverfahren (Rolling Review-Verfahren) für Totimpfstoffe, z.B. für den inaktivierten Impfstoff des chinesischen Unternehmens Sinovac und den proteinbasierten Impfstoff des Unternehmens Novavax. Am 20. Juli 2021 wurde auch das Verfahren für den Protein-Impfstoff von Sanofi eingeleitet (www.ema.europa.eu/en/human-regulatory...). Wann genau mit einer möglichen Zulassung für diese Impfstoffe zu rechnen ist, richtet sich unter anderem nach dem Verlauf der klinischen Prüfungen sowie ausreichender Daten zur Qualität und Unbedenklichkeit. Deutschland erkennt für die Einreise bereits diejenigen Impfstoffe für den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes an, die den europäisch zugelassenen Impfstoffen in Zusammensetzung und Herstellung entsprechen (www.pei.de/impfstoffe/covid-19). Dies sind die im Ausland zugelassenen Impfstoffe der Originalhersteller und die mit deren Lizenz hergestellten Impfstoffe in Drittstaaten. Die Diskussionen zur Anerkennung von Impfungen mit ausländischen Impfstoffen dauern noch an. Bei den von der Weltgesundheitsorganisation gelisteten Impfstoffen im Rahmen des sogenannten emergency use listings (EUL) handelt es sich nicht um arzneimittelrechtliche Zulassungen. Die Listung eines Impfstoffs stellt u.a. einen Nachweis dar, dass die Voraussetzungen für den Einsatz im Rahmen der COVAX-Initiative erfüllt sind, die es einzelnen Ländern ermöglicht, ihre eigene behördliche Genehmigung für den Import und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen. Ausführliche Informationen zum EUL sind den auf den Internetseiten der WHO veröffentlicht (https://extranet.who.int/pqweb/vaccin...). Mit freundlichen Grüßen

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Henry Schwob
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden“ vom …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Henry Schwob
Betreff
AW: Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden [#225814]
Datum
31. August 2021 12:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Totimpfstoff/ möchte gern geimpft werden“ vom 29.07.2021 (#225814) wurde von Ihnen inhaltlich nicht zufriedenstellend in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Henry Schwob Anfragenr: 225814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225814/ Postanschrift Henry Schwob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>