Tourismuskennzahlen Stadt Bad Breisig

Auf den Seiten des statistischen Landesamtes findet sich eine Zeitreihe zu den Tourismuskennzahlen der Stadt Bad Breisig: http://infothek.statistik.rlp.de/MeineHeimat/tscontent.aspx?id=103&l=3&g=0713103006&tp=32768&ts=tsTou01

Diese ist doch recht dürftig ausgefüllt. Daher meine erste Frage: Warum gibt es so massive Lücken bei den Tourismuskennzahlen für die Stadt Bad Breisig beim statistischen Landesamt? (Die Daten werden ja auf kommunaler Ebene erhoben).

Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung der folgenden Daten:
Anzahl der Übernachtungsbetriebe, Anzahl der Betten, Anzahl der Gäste und Anzahl der Übernachtungen sowie die durchschnittliche Verweildauer für die Stadt Bad Breisig zu den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf den Seiten…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tourismuskennzahlen Stadt Bad Breisig [#20670]
Datum
13. März 2017 12:49
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf den Seiten des statistischen Landesamtes findet sich eine Zeitreihe zu den Tourismuskennzahlen der Stadt Bad Breisig: http://infothek.statistik.rlp.de/MeineHeimat/tscontent.aspx?id=103&l=3&g=0713103006&tp=32768&ts=tsTou01 Diese ist doch recht dürftig ausgefüllt. Daher meine erste Frage: Warum gibt es so massive Lücken bei den Tourismuskennzahlen für die Stadt Bad Breisig beim statistischen Landesamt? (Die Daten werden ja auf kommunaler Ebene erhoben). Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung der folgenden Daten: Anzahl der Übernachtungsbetriebe, Anzahl der Betten, Anzahl der Gäste und Anzahl der Übernachtungen sowie die durchschnittliche Verweildauer für die Stadt Bad Breisig zu den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13. März 2017 haben wir vo…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Antrag nach dem LTranspG
Datum
4. April 2017 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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965 Bytes
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58,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13. März 2017 haben wir vom Statistischen Landesamt folgende Auskunft erhalten: „Die Daten der Beherbergungsstatistik werden von den befragten Betrieben unmittelbar dem Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt. Das Statistische Landesamt ist gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, diese Einzelangaben der Betriebe geheim zu halten. Der Schutz der Einzelangaben ist eine zentrale Voraussetzung für eine verlässliche Statistik, da korrekte und vollständige Daten von den Auskunftgebenden nur dann erwartet werden können, wenn diese sicher sein können, dass die Angaben zu ihrem Beherbergungsbetrieb nicht in den veröffentlichten Ergebnissen der Statistik wiedererkannt werden können. Daher bleiben in der Beherbergungsstatistik alle Angaben unveröffentlicht, die auf den Meldungen von weniger als drei Betrieben beruhen oder bei denen ein Betrieb aufgrund seiner Größe das Gesamtergebnis dominiert. Allerdings reicht die Sperrung dieser Tabellenfelder allein nicht aus, um den Schutz der Einzelangaben sicherzustellen, da die gesperrten Ergebnisse gegebenenfalls durch eine Differenzbildung errechnet werden können. Um eine Aufdeckung durch Differenzbildung zu vermeiden, müssen daher auch weitere Tabellenfelder geheim gehalten werden. Dies kann u. a. dazu führen, dass das Ergebnis einer Gemeinde oder Verbandsgemeinde nicht veröffentlicht werden kann, obwohl dort drei oder mehr Beherbergungsbetriebe vorhanden sind. So gibt es innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Breisig nur in der Stadt Bad Breisig und in Brohl-Lützing Betriebe, die ihre Beherbergungsdaten an das Statistische Landesamt schicken. In Brohl-Lützing ist die Zahl der Betriebe wesentlich geringer als in der Stadt Bad Breisig. Die Daten für Brohl-Lützing mussten in den vergangenen Jahren aufgrund der geringen Zahl und der Struktur der Betriebe häufig geheim gehalten werden. Da man aber das Ergebnis von Brohl-Lützing durch Bildung der Differenz aus den Beherbergungszahlen der Verbandsgemeinde Bad Breisig und der Stadt Bad Breisig hätte errechnen können, musste das Ergebnis der Stadt Bad Breisig zusätzlich gesperrt werden. Zwischenzeitlich hat sich die Datenbasis durch die Einbeziehung weiterer Betriebe verbreitert, sodass weniger Sperrungen auftreten und die Ergebnisse von Bad Breisig 2015 und 2016 veröffentlicht werden konnten. Das Gebot der Statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) wird auch nicht durch das Landestransparenzgesetz außer Kraft gesetzt. § 16 Abs. 1 Nr. 3 des Landestransparenzgesetzes erklärt das in § 16 BStatG normierte Statistikgeheimnis ausdrücklich als entgegenstehenden Belang, bei dem der Antrag auf Informationszugang entsprechend abzulehnen und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform zu unterbleiben hat. Leider kann das Statistische Landesamt daher keine weiteren Informationen zu den Betriebs-, Betten-, Gäste- und Übernachtungszahlen der Stadt Bad Breisig in den Jahren 2010 bis 2015 zur Verfügung stellen, die über die bereits im Internet unter der Rubrik „Meine Heimat“ veröffentlichten Daten hinausgehen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können diese Ergebnisse aufgrund der gesetzlichen Restriktionen leider nicht veröffentlicht werden. Aktuell wurden die Ergebnisse für das Jahr 2016 publiziert, die auch für die Stadt Bad Breisig frei zugänglich sind. Demnach wurden in der Stadt Bad Breisig in 76 Betrieben mit 933 Betten (einschließlich Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe mit weniger als zehn Betten, aber ohne Campingplätze) 32.881 Gästeankünfte und 78.955 Übernachtungen gezählt. Die Verweildauer lag bei 2,4 Tagen.“ Mit freundlichen Grüßen