"touristische Übernachtung"

Meine Frau und ich wohnen in BW. Meine Schwiegereltern besitzen eine Ferienwohnung in einem anderen Bundesland. Ist uns erlaubt dort für ein paar Tage im November zu übernachten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau und ich …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"touristische Übernachtung" [#201948]
Datum
29. Oktober 2020 11:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frau und ich wohnen in BW. Meine Schwiegereltern besitzen eine Ferienwohnung in einem anderen Bundesland. Ist uns erlaubt dort für ein paar Tage im November zu übernachten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: "touristische Übernachtung" [#201948]
Datum
3. November 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
touristische Übernachtung" [#201948] Sehr geehrteAntragsteller/in für den Vollzug des Infektionsschutzgeset…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
touristische Übernachtung" [#201948]
Datum
3. November 2020 15:20
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sind die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle zu wenden. Informationen der Länder finden Sie auf den folgenden Webseiten: Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se… Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavir… Berlin: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktu… Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home… Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/ Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer… Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Mit freundlichen Grüßen