Tragen von Personen

Anfrage an: Polizei Berlin

- Dienstanweisungen und -vorschriften zum wegtragen von Personen (insbesondere zu dem im folgenden Video im Tweet beschrieben Griff: https://mobile.twitter.com/DanniPilger/status/1591100728877395970 )
- den Einsatzbericht mit den Beamten BE 13315 und BE 13316 vom 11.11.2022 bei einer Demonstration der Gruppierungen "Letzte Generation"
Siehe Video im Tweet:
https://mobile.twitter.com/AufstandLastGen/status/1591023057090449408

Ggf. bitte ich personenbezogene Daten zu schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tragen von Personen [#263192]
Datum
14. November 2022 00:56
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisungen und -vorschriften zum wegtragen von Personen (insbesondere zu dem im folgenden Video im Tweet beschrieben Griff: https://mobile.twitter.com/DanniPilger/status/1591100728877395970 ) - den Einsatzbericht mit den Beamten BE 13315 und BE 13316 vom 11.11.2022 bei einer Demonstration der Gruppierungen "Letzte Generation" Siehe Video im Tweet: https://mobile.twitter.com/AufstandLastGen/status/1591023057090449408 Ggf. bitte ich personenbezogene Daten zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263192/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eine Antwort benötigt noch ein wenig Zeit.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Eine Antwort benötigt noch ein wenig Zeit.
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Dienstanweisungen zum Tragen von Personen gibt es nich…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,6 MB
Dienstanweisungen zum Tragen von Personen gibt es nicht. Einsatzbericht muss geschwärzt werden. Soll ca. 90 min dauern. Bei einem Stundensatz von 78,24€ würden es 117,36€ Gebühren sein. Antwort bitte bis zum 07.12.2022
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#263192] Sehr << Anrede >> zunächst …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#263192]
Datum
28. November 2022 20:31
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst würde ich Sie bitten mir über diese Mail elektronisch zu antworten, statt postalisch. Zu den Gebühren wollte ich Sie bitten mir zu erklären, wie die Dauer von 18 Minuten pro Seite für das Schwärzen von 5 Seiten zustande kommt. Darüber hinaus beantrage ich nach §2 Abs. 2 GebBtrG, da hier ein öffentliches Interesse vorliegt durch die mediale Interesse (Beispielhaft: [1][2][3]) und der Verbreitung des Videos im angesprochenen Tweet [4] (über 59.000 Aufrufe des Videos) und überwiegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/ [2] https://www.soldan.de/insights/debatte-um-schmerzgriffe-gegen-klimaaktivisten-androhung-%E2%80%B3unfassbarer-schmerzen%E2%80%B3-laut-polizei-berlin-rechtmaessig/ [3] https://rp-online.de/politik/deutschland/letzte-generation-klimaprotest-legt-berliner-kreuzung-lahm_aid-79769817 [4] https://mobile.twitter.com/AufstandLastGen/status/1591023057090449408 Anfragenr: 263192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263192/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#263192] Sehr << Antragstelle…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#263192]
Datum
29. November 2022 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits in meinem Schreiben vom 21. November 2022 mitgeteilt, setzt sich die Gebühr wie folgt zusammen: In Ihrem Fall werden nach derzeitiger Prognose Dienstkräfte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für die vorbereitenden Arbeiten zur Aktenauskunft einen Arbeitsaufwand von 90 Arbeitsminuten benötigen. Dies beinhaltet das Extrahieren der Dokumente aus dem Vorgang, Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf Vorliegen von Hinderungsgründe gemäß §§ 5-12 IFG sowie die Vornahme von Schwärzungen. Es handelt sich nicht ausschließlich um die Vornahme von Schwärzungen! Entsprechend der Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 2. Mai 2022 beträgt der Durchschnittswert der pauschalierten Stundensätze für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 78,24 Euro pro Arbeitsstunde. Es werden daher Kosten von mindestens 117,36 Euro anfallen. Mögliche Kopierkosten sind noch nicht enthalten. Eine Gebührenfreiheit nach der von Ihnen genannten Norm kommt bei der Anwendung des IFG nicht in Betracht. Nach § 16 IFG sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Eine persönliche Gebührenbefreiung kommt nur in den Fällen des § 2 VwGebO (Verwaltungsgebührenordnung) in Betracht. Dies liegt hier nach Sachlage nicht vor. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, ob Sie an dem Antrag festhalten oder ihn zurückziehen möchten. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 We – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> [cid:image001.png@01D903D4.FC88BCB0]