Tragevorschriften für FFP-2 und FFP-3 Masken

Vorschriften zum Gebrauch von FFP-2
(und vorsorglich FFP-3) - Atemschutzmasken.
SARS CoV-2 - Anpassungen bitte kenntlich
trennen von den bis Januar 2020 bestehenden Kernvorschriften.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorschriften zum Ge…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tragevorschriften für FFP-2 und FFP-3 Masken [#209680]
Datum
26. Januar 2021 14:54
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorschriften zum Gebrauch von FFP-2 (und vorsorglich FFP-3) - Atemschutzmasken. SARS CoV-2 - Anpassungen bitte kenntlich trennen von den bis Januar 2020 bestehenden Kernvorschriften.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209680/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[Vorgang: 712496] AW: Ihre Anfrage zu Tragevorschriften von FFP-2 Masken <p>Sehr geehrter Herr Antragsteller…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 712496] AW: Ihre Anfrage zu Tragevorschriften von FFP-2 Masken
Datum
29. Januar 2021 08:25
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DE_Kontaktformular_BAuA_Internetseite.eml
4,5 KB
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>Sie teilen uns mit, dass Ihre Suchanfrage nach Tragevorschriften f&uuml;r FFP-2 Masken auf unserer Homepage nicht erfolgreich war.</p> <p>Das von Ihnen gesuchte Dokument ist die DGUV Regel 112-190 &quot;Benutzung von Atemschutzger&auml;ten&quot;. Sie erreichen dieses unter folgendem Link:</p> <p><a href="https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011">https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011</a></p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Das Kontaktformular wurde mit folgenden Daten abgeschickt: Anrede: Frau Name: Antragsteller/in Antragsteller/in Firma: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: Straße und Hausnummer: PLZ / Ort: Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren. Es ist befremdlich, daß die Bundesanstalt die sehr einfache, unmißverständliche Suchanfrage " Tragevorschriften FFP-2 Masken" nicht beantwortet. Das ist haarsträubend. Versicherungswirtschaft, unzählige Dienste, Organisationen und Industrien bezogen sich ein halbes Jahrhundert auf diese und beziehen sich noch. Wenn Politiker mit ihrer Art Entscheidungsfindung in Konflikt geraten mit wissenschaftlich vollkommen abgesicherten Vorschriften - Wie das Arbeitsschutznormen sind - Dann ist das nicht IHR Problem. Im vorauseilenden Gehorsam die betreffenden Festlegungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen, sollte juristisch sehr sehr gut abgesichert sein. Die ethische Bewertung überlasse ich späteren. Die Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich gelesen und bin damit einverstanden: ja
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>Sie haben einen IFG-Antrag an die Bundesanstalt …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 712500] AW:Tragevorschriften für FFP-2 und FFP-3 Masken [#209680]
Datum
29. Januar 2021 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Tragevorschriften_fr_FFP-2_und_FFP-3_Masken_209680.eml
7,7 KB
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>Sie haben einen IFG-Antrag an die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestellt. Dieser wird hiermit abgelehnt, weil ein Anspruch darauf nicht besteht. Die von Ihnen angefragten Vorschriften sind aus allgemein zug&auml;nglichen Quellen zu beschaffen, siehe &sect; 9 abs. 3 IFG.</p> <p>Auf Ihre pers&ouml;nliche Anfrage hin, haben wir Ihnen diese Vorschrift bereits zukommen lassen.</p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorschriften zum Gebrauch von FFP-2 (und vorsorglich FFP-3) - Atemschutzmasken. SARS CoV-2 - Anpassungen bitte kenntlich trennen von den bis Januar 2020 bestehenden Kernvorschriften. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Dear Sir or Madam, I'd like to complain about the handling of the request under the Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tragevorschriften für FFP-2 und FFP-3 Masken“ [#209680] [#209680]
Datum
11. Februar 2021 15:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Sir or Madam, I'd like to complain about the handling of the request under the Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG) documented here: https://fragdenstaat.de/a/209680/ You can also find all documents related to this request attached to this email. I believe this request has been mishandled because ... ... der Verweis auf DGUV Regel 112-190 umgeht das eklatante Abtauchen der Fach-Behörde in der Causa "Masken-für-alle-und-immer". Die strengen Arbeitsschutzvorschriften beim Maskengebrauch werden nicht nur nicht durchgesetzt - es wurden offenbar alle Anstrengungen unternommen, die (auf FFP-2/3- bezogenen) Regeln an den allermeisten für Suchmaschinen zugänglichen Orten mit den " n e u a r t i g e n " politischen Corona-Anweisungen zu ersetzen - unter Weglassung jeglicher Verweise auf die nach-wie-vor gültigen Eigenschutzvorschriften der Arbeitsmedizin. Deren Maßgaben sind schließlich physiologisch determiniert - keinesfalls abhängig von Intentionen und arbeits- oder Familienrechtlichen Außenbeziehungen des maskierten Individuums. In der Praxis ist es Jugendlichen, Älteren und den meisten Angestellten unter Androhung von Maßregelungen verboten, auf der Durchsetzung der - medizinisch, ethisch und rechtlich gebotenen DGUV Regeln zu bestehen! Obligatorische Eignungsuntersuchung mit offenem Ausgang, Unterweisung, Tragezeitbegrenzung, Zertifizierung - und Qualitätskontrollen der Masken, Verteidigung des Geltungsbereiches der wissenschaftlich abgesicherten Regeln gegen konkurrierende politische Begehren ... sind Aufgabe der Arbeitsschutz-Behörde und nicht meine - als einzelner Bürger. Was man vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht erwarten kann - recherchierte ich einfach solange, bis ich die o.g. Vorschriften selbst fand und mich fragte, warum ausgerechnet diese Suche - trotz Routine - eher schwierig war. Die gefundenen und im Antwortschreiben (fehlerhaft) verlinkten Regeln konnten aber unmöglich aktuell gelten! Stehen sie doch in eklatantem Konflikt zu Land-auf-Land-ab von Arbeitgebern und Ordnungsämtern ausgegebenen Anweisungen. In diesem Licht empfinde ich deshalb den Eingangssatz des Antwortschreibens (sinngem.) " Auskunftsersuchen ist abgelehnt, weil aus öffentlich zugänglichen Quellen selbst zu beantworten" ... als Unverschämtheit und Verhöhnung. Sincerely yours Antragsteller/in Antragsteller/in Attachments: - 209680.pdf - 2021-01-29_1-DE_Kontaktformular_BAuA_Internetseite.eml - 2021-01-29_2-Tragevorschriften_fr_FFP-2_und_FFP-3_Masken_209680.eml Request Number: 209680 Reply To: <<E-Mail-Adresse>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/a/209680/

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