Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Schriftverkehr, Emails, Protokolle (Gesprächsprotokolle, Begehungsprotokolle und dergleichen), Vermerke innerhalb des Bezirksamt sowie mit anderen Behörden, freien Trägern und Unternehmen (landeseigenen und privaten) bzgl. der Frage der Unterbringung der auf den o.g. Grundstücken lebenden Menschen. ZUDEM sämtlichen amtsinternen Schriftverkehr, Emails, Protokolle etc. sowie Schriftverkehr mit Dritten (private Unternehmen), in denen es um einen möglichen Verkauf/Erwerb eines oder beider o.g. Grundstücke durch Dritte geht. ZUDEM sämtlichen Schriftverkehr mit dem Eigentümer o.g. Grundstücke (Wolfgang Ziegler), in denen es um einen möglichen Verkauf seiner Grundstücke geht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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