Transferleistungen

Zum Stichtag 30. September 2023 waren in Deutschland 255.330 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Hiervon waren 205.196 Personen geduldet. Somit waren 50124 Personen nachweislich ausreisepflichtig.

Meine Frage:
Welche Transferleistungen wurden oder werden für diesen Personenkreis gezahlt und in welcher Höhe?

Insbesondere auch die Frage: Ob an die tatsächlich ausreisepflichtigen 50124 Personen Transferleistungen gezahlt wurden oder noch werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Matthias Kreuzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Stichtag 30. September 2023 waren…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Matthias Kreuzer
Betreff
Transferleistungen [#291592]
Datum
3. November 2023 09:21
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Stichtag 30. September 2023 waren in Deutschland 255.330 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Hiervon waren 205.196 Personen geduldet. Somit waren 50124 Personen nachweislich ausreisepflichtig. Meine Frage: Welche Transferleistungen wurden oder werden für diesen Personenkreis gezahlt und in welcher Höhe? Insbesondere auch die Frage: Ob an die tatsächlich ausreisepflichtigen 50124 Personen Transferleistungen gezahlt wurden oder noch werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Kreuzer Anfragenr: 291592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291592/
Mit freundlichen Grüßen Matthias Kreuzer

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bescheid IFG-Antrag; Anfragenr: 291592 Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihrer o.g. Anfrage übersende ich den …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Bescheid IFG-Antrag; Anfragenr: 291592
Datum
7. Dezember 2023 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihrer o.g. Anfrage übersende ich den beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen