Transmove App

Aktueller Umsetzungsstand bzgl. der transmove-App. Wann wird diese veröffentlicht und für den Endkunden zugänglich gemacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transmove App [#303601]
Datum
19. März 2024 21:48
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Aktueller Umsetzungsstand bzgl. der transmove-App. Wann wird diese veröffentlicht und für den Endkunden zugänglich gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303601/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transp…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Transmove App [#303601]
Datum
28. März 2024 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melden wir uns heute bei Ihnen. Sie hatten am 19.03.2024 mit Ihrer Anfrage #303601 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Antwort: Das Projekt #transmove ist eine KI-gestützte Software zur Erstellung von multimodalen Mobilitätsprognosen für die nahe und ferne Zukunft zur Verbesserung der gesamtstädtischen Mobilität (Projektende: 12/2024). Für Verkehrskoordinator:innen, Stadt-, Straßen- und Radewegeplaner:innen und Leitzentralen (Verkehrsleitzentrale, Busleitzentralen) wurden Web-Applikationen entwickelt, die bereits prototypisch im Einsatz sind (Fertigstellungsgrad: 80%). Bürgerinnen und Bürger werden indirekt von den Ergebnissen aus dem Projekt #transmove profitieren, indem die Daten zum Projektende, spätestens aber 2025 über Schnittstellen, wie z.B. die Urban Data Platform zur Verfügung gestellt werden (Fertigstellungsrad: 20%). Das Geoportal der Stadt Hamburg oder bereits etablierte Mobilitäts-Apps können Bürger:innen und Bürgern dann ab 2025 Einblick in die Mobilitätsprognosen geben. Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. - Im vorliegenden Fall entstehen Ihnen keine Gebühren für die obige Auskunft. Mit freundlichen Grüßen