Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz

- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.)
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert?
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt?

Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288781]
Datum
21. September 2023 11:07
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.) - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert? - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt? Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288781/ Postanschrift Chris Methmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann (foodwatch e.V.)

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