Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz

- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.)
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert?
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt?

Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
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Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288537]
Datum
19. September 2023 10:43
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.) - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert? - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt? Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288537/ Postanschrift Chris Methmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz“ vom 19.09.20…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288537]
Datum
10. November 2023 10:32
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz“ vom 19.09.2023 (#288537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann

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Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Guten Tag, leider habe ich bezüglich meiner Anfrage noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie mir …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288537]
Datum
11. Januar 2024 12:10
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider habe ich bezüglich meiner Anfrage noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie mir bis zum 18.1.2024 folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.) - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 kontrolliert? - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt? Sollten Sie bisher noch keine Transparenz-Barometer ausgestellt haben, teilen Sie mir dies bitte mit. Gerne können Sie unsere Fragen 2 und 3 auch so beantworten, dass die in Ihrem Zuständigkeitsbereich registrierten Lebensmittelbetriebe angegeben werden, nicht nur diejenigen, die Lebensmittel an Verbraucher abgeben. Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz“ vom 19.09.2023 (#288537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.