Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz

- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.)
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert?
- Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt?

Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532]
Datum
19. September 2023 10:36
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Transparenz-Barometer / Hygiene-Barometer nach dem Lebensmittelüberwachungs-Transparenzgesetz ("Saubere Küchen Gesetz") hat ihre Behörde in 2023 bislang zum Aushang in Betrieben ausgestellt, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen? (Bitte nach Monaten und Kontrollergebnis (Farbskala) aufgeschlüsselt.) - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, hat der Bezirk in 2023 bislang kontrolliert? - Wie viele Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucher verkaufen, und regelmäßig kontrolliert werden müssen, gibt es in ihrem Bezirk insgesamt? Sollten bislang keine Barometer zum Aushang ausgefertigt worden sein, bitten wir um eine Erklärung, warum das der Fall ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288532/ Postanschrift Chris Methmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Methmann, bezüglich Ihrer Anfrage vom 19. September 2023 auf Grundlage des Berliner IFG bzw. …
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532]
Datum
20. Oktober 2023 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Methmann, bezüglich Ihrer Anfrage vom 19. September 2023 auf Grundlage des Berliner IFG bzw. VIG teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen begehrten Auskünfte können nicht erteilt werden, da eine (statistische) Erfassung im Sinne Ihrer Fragestellung von unserer Überwachungsbehörde nicht durchgeführt wird. Die von Ihnen begehrten Auskünfte können auch nicht aus einer Datenbank oder aus den bei uns geführten Akten generiert werden. Folglich kann der von Ihnen beantragte Informationszugang nicht erteilt werden. Ich weise darauf hin, dass keine gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht und diese Daten/Informationen von unserer Behörde daher nicht erfasst und dokumentiert werden. Gemäß § 3 Absatz 1 IFG Bln hat jeder Mensch nach Maßgabe des IFG Bln gegenüber den dort in § 2 genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Diese Rechte können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden. Da weitergehende Ansprüche nach anderen Rechtsvorschriften unberührt bleiben (§ 3 Absatz 3 IFG Bln), ist zudem auf den Informationsanspruch nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 VIG zu verweisen. Demnach hat jeder Mensch nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und § 8 des Marktüberwachungsgesetzes (MüG) genannte Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen. Zwingende Voraussetzung für diese Zugangsansprüche ist jedoch das Vorhandensein der begehrten Information bei einer Behörde und/oder sonstigen öffentlichen Stelle nach § 2 Absatz 1 IFG Bln beziehungsweise § 2 Absatz 2 VIG. Diese Voraussetzungen sind bezüglich Ihrer Anfrage nicht gegeben. Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage möchte ich auf die Pressemitteilung Nr. 0555 vom 29.12.2022 des Bezirksamts Reinickendorf von Berlin und auf Seite 66 des aktuellen Berliner Koalitionsvertrags hinweisen. https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1279099.php https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/dokumentation/koalitionsvertrag_2023-2026_.pdf?ts=1684996989 Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einer evtl. beabsichtigten Veröffentlichung der Antwort auf einem Internetportal die Bestimmungen des Datenschutzes bezüglich der personenbezogenen Daten zu beachtet sind. Mit freundlichen Grüßen
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich wie folgt eingehen möchte: Zu Frage …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532]
Datum
30. Oktober 2023 13:19
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich wie folgt eingehen möchte: Zu Frage 1: Ich bitte Sie, darzulegen, wie es sein kann, dass der ausstellenden Behörde nicht die Informationen vorliegen, ob und wie viele Transparenzbarometer sie ausgestellt hat. Ich gehe davon aus, dass es sich aufgrund der Pflicht der öffentlichen Verwaltung zur Dokumentation ihres Handelns durchaus aus den Akten ergibt, wann Sie bereits Transparenzbarometer ausgestellt haben. Sollten Sie diese Informationen erst zusammenstellen müssen, so ist das vom Informationsanspruch umfasst. Ihre Pressemitteilung vom 29.12.2022 liest sich, als hätten Sie nicht vor, „loszulegen“, bis Sie die entsprechende personelle Ausstattung haben. Sollten Sie deshalb noch keine Barometer ausgestellt haben, müssten Sie uns gegenüber offenlegen, dass Sie geltendes Recht nicht umsetzen. Zu Frage 2 und 3: Ich weise darauf hin, dass Sie unsere Anfrage vom 29.4.22 mit folgendem Inhalt "Wie hoch lag im Jahr 2019, 2020 und 2021 die Zahl der in Ihrem Zuständigkeitsbereich registrierten Lebensmittelbetriebe?" "Wie hoch ist die Zahl der im Jahr 2019, 2020 und 2021 tatsächlich erfolgten Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben?" beantwortet haben. Diese Informationen lagen Ihnen also vor. Gerne können Sie unsere Fragen 2 und 3 auch so verstehen, dass die in Ihrem Zuständigkeitsbereich registrierten Lebensmittelbetriebe gemeint sind, nicht nur diejenigen, die Lebensmittel an Verbraucher abgeben. Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288532/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
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Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Oktober 2023 13:19
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Methmann, bezüglich Ihrer Email vom 30.10.2023 als Erwiderung zu meiner Antwort vom 20.11.2023…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532] - Ihre Erwiderung vom 30.11.2023
Datum
20. November 2023 16:07
Status
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Sehr geehrter Herr Methmann, bezüglich Ihrer Email vom 30.10.2023 als Erwiderung zu meiner Antwort vom 20.11.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu Frage 1 kann ich mich nur wiederholen und Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht dokumentiert sind und Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden können. Entgegen Ihrer Auffassung sehe ich mich nach § 3 Abs. 1 BlnIFG oder § 2 Abs. 1 VIG nicht in der Pflicht, Ihnen darüber hinausgehende Informationen zu erteilen. Zu Frage 2 und 3 kann ich Ihnen mitteilen, dass nach Rücknahme der Einschränkung "die Lebensmittelmittel an Endverbraucher verkaufen" die von Ihnen begehrten Daten aus unserer Datenbank generiert werden können: In diesem Jahr haben wir bis zum 17.11.2023 im Bezirk Reinickendorf 1722 Kontrollen bei registrierten Lebensmittelbetrieben durchgeführt. Am 17.11.2023 waren im Bezirk Reinickendorf 4365 Betriebe registriert. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Betriebe eine jährliche Kontrollfrequenz haben. Mit freundlichen Grüßen
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Liebe << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die Auskunft zu Frage 2 & 3. Das ist doch schön,…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532] - Ihre Erwiderung vom 30.11.2023 [#288532]
Datum
21. November 2023 08:21
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die Auskunft zu Frage 2 & 3. Das ist doch schön, dass wir da eine Lösung gefunden haben. Was Frage 1 angeht: foodwatch ist gewillt, diese Informationen zu bekommen, und wir werden gegen ihren Bescheid Widerspruch einlegen und nötigenfalls auch den Klageweg beschreiten. Wir sind der Meinung, dass das für die Öffentlichkeit äußerst relevante Informationen sind. Immerhin geht es hierbei um die Frage, ob geltendes Rech umgesetzt oder einfach ignoriert wird. Es geht uns an der Stelle ja gar nicht darum, das BA Reinickendorf an den Pranger zu stellen, sondern auf ein berlinweites Problem hinzuweisen. Andere Ordnungsämter haben uns bereits zurückgemeldet, dass keine Barometer ausgestellt wurden. Sollte das also auch in Reinickendorf der der Fall sein und Ihre Antwort eigentlich meinen, dass keine Informationen vorliegen, weil bislang keine Transparenz-Barometer ausgestellt wurden, dann wäre ich dankbar, dass sie mir diesen Sachverhalt einfach bestätigen. So können wir uns auf beiden Seite unnötige Arbeit und Nerven ersparen und hätten die Sache vom Tisch. Denn wir sind uns nach anwaltlicher Beratung sehr sicher, dass ein Gericht uns diesen Informationsanspruch am Ende sowieso zubilligen wird. Können Sie also bestätigen, dass keine Barometer zum Aushang ausgestellt wurden in 2023? In der Hoffnung auf eine rasche Klärung! Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288532/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Methmann, in Vertretung von Frau Dr. Gluschke teile ich Ihnen mit, dass in Reinickendorf bishe…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532] - Ihre Erwiderung vom 30.11.2023 [#288532]
Datum
28. November 2023 16:30
Status
Sehr geehrter Herr Methmann, in Vertretung von Frau Dr. Gluschke teile ich Ihnen mit, dass in Reinickendorf bisher noch keine Transparenzbarometer ausgestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen

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Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Auskunft. Mit freun…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Chris Methmann (foodwatch e.V.)
Betreff
AW: Transparenz-Barometer nach dem Saubere Küchen Gesetz [#288532] - Ihre Erwiderung vom 30.11.2023 [#288532]
Datum
28. November 2023 16:49
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Chris Methmann Anfragenr: 288532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288532/