Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern

womöglich ist das hier auch die falsche Anlaufstelle aber als Seefracht-Spediteure im Bereich Import haben sich meine Kollegen und ich uns gefragt, warum man nicht öffentlich auf der Internetseite des jeweiligen Zollamts den aktuellen Abfertigungstand von ATA bzw. ATC Nummern einsehen kann. Also eine art Live-Ticker bei welche Regestriernummer als letztes vom Zollamt zwecks Prüfung abgerufen wurde. So könnte man als Sediteur deutlich besser abschätzen, wie lange der Zoll für die Anträge brauch und die Planung von Anschlusstransporten wäre deutlich erleichtert.
Man könnte auch um den Zoll "zu schützen" den Abfertigungstand nur in 100er oder gar 1000er Schritte veröffentlichen.

Wäre super wenn ich hierzu eine Rückmeldung erhalten könnte und im bestenfalle einen Leitfaden, wie und wo ich mich zwecks dieser Idee für eine Umsetzung melden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
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Robert Lanfermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: womöglich ist das hier auch die falsc…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Robert Lanfermann
Betreff
Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern [#278362]
Datum
8. Mai 2023 15:10
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
womöglich ist das hier auch die falsche Anlaufstelle aber als Seefracht-Spediteure im Bereich Import haben sich meine Kollegen und ich uns gefragt, warum man nicht öffentlich auf der Internetseite des jeweiligen Zollamts den aktuellen Abfertigungstand von ATA bzw. ATC Nummern einsehen kann. Also eine art Live-Ticker bei welche Regestriernummer als letztes vom Zollamt zwecks Prüfung abgerufen wurde. So könnte man als Sediteur deutlich besser abschätzen, wie lange der Zoll für die Anträge brauch und die Planung von Anschlusstransporten wäre deutlich erleichtert. Man könnte auch um den Zoll "zu schützen" den Abfertigungstand nur in 100er oder gar 1000er Schritte veröffentlichen. Wäre super wenn ich hierzu eine Rückmeldung erhalten könnte und im bestenfalle einen Leitfaden, wie und wo ich mich zwecks dieser Idee für eine Umsetzung melden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Lanfermann Anfragenr: 278362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278362/ Postanschrift Robert Lanfermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Lanfermann
Robert Lanfermann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern“ vom 08.…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Robert Lanfermann
Betreff
AW: Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern [#278362]
Datum
12. Juni 2023 11:30
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern“ vom 08.05.2023 (#278362) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Lanfermann
Robert Lanfermann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern“ vom 08.…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Robert Lanfermann
Betreff
AW: Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern [#278362]
Datum
12. Juni 2023 11:30
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern“ vom 08.05.2023 (#278362) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Lanfermann
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion Direktion V Z 2912-2023.00120-DV.A.2 Nur per E-Mail Herr Robert Lanfermann << Adres…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern
Datum
20. Juni 2023 09:51
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Direktion V Z 2912-2023.00120-DV.A.2 Nur per E-Mail Herr Robert Lanfermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Betreff: Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern Bezug: Ihre E-Mails vom 8. Mai 2023 und 12.06.2023 Sehr geehrter Herr Lanfermann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Anfrage befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Ich werde unaufgefordert auf Sie zukommen, sobald die Prüfung Ihrer Anfrage abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion Direktion V Z 2912-2023.00120-DV.A.2 Nur per E-Mail Herr Robert Lanfermann << Adress…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: Transparenz bezüglich Abfertigung von ATA und ATC Nummern [#278362]
Datum
29. August 2023 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion Direktion V Z 2912-2023.00120-DV.A.2 Nur per E-Mail Herr Robert Lanfermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Betreff: Transparenz bezüglich der Abfertigung von ATA und ATC Nummern Bezug: Ihre E-Mail vom 8. Mai 2023 und 12. Juni 2023; meine E-Mail vom 20. Juni 2023 Sehr geehrter Lanfermann, für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde, bedanke ich mich. Ihre aufgeworfenen Fragen kann ich wie folgt beantworten: Vorab möchte ich Ihnen versichern, dass die Zollverwaltung stets bemüht ist, die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Unionsrecht zu berücksichtigen. Ihrem Vorschlag, eine öffentlich einsehbare Internetseite des jeweiligen Zollamts einzurichten, anhand dessen der aktuelle Abfertigungstand von ATA bzw. ATC Nummern ersichtlich wäre, kann ich jedoch nicht aufgreifen. Gemäß Art. 172 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) werden Zollanmeldungen, die die Anforderungen des Titel V, Kapitel 2 UZK erfüllen, von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die betreffenden Waren den Zollbehörden gestellt wurden. Unter Berücksichtigung der bundesweiten Abfertigungslage werden Zollanmeldungen in der Regel unverzüglich angenommen, sofern die Waren den Zollbehörden gestellt wurden. Eine -wie von Ihnen vorgeschlagene- Liste würde zum einen den Stand der Bearbeitung, auch mit einer auf das Zollamt bezogenen Liste, nicht korrekt abbilden und gäbe somit kein zuverlässige Aussage über den Bearbeitungsstand. Nach Annahme der Zollanmeldung ist die weitere Bearbeitung, insbesondere auch die Dauer, stark vom Antwortverhalten des Beteiligten abhängig. Erst, wenn alle angeforderten Unterlagen vorgelegt wurden oder die Ware für eine ggf. angeordnete Beschau tatsächlich vorgeführt wurde, kann eine abschließende Entscheidung der Zollbehörden über die Überlassung der Waren in das beantragte Zollverfahren erfolgen. Welche Zollanmeldungen konkret einer genaueren Prüfung unterzogen werden erfolgt -mit Ausnahme von Stichproben- risikoorientiert, vgl. Art. 46 Abs. 2 UZK. Die Zollverwaltung ist dabei stets bemüht, die Interessen der Wirtschaftsunternehmen bei ihren Prüfungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Zum anderen unterliegen Abfertigungszeiten stets gewissen Schwankungen, beispielsweise aufgrund von urlaubs-, krankheits- oder feiertagsbedingten personellen Veränderungen, die im jährlichen Zyklus jedoch nicht unüblich sind. Sofern Nachfragen zu einem Einzelfall bestehen, ist eine verlässliche Auskunft bei der zuständigen Zollstelle jederzeit möglich. Zudem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass mit Einführung der MRN die Vergabe der Registriernummern keinem fortlaufenden Muster folgt. Ein Abfertigungsstand kann dadurch ebenfalls nicht anhand der laufenden Nummern ermittelt werden. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weitergeholfen zu haben. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen