Transparenz der Projektfinanzierung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Welche Durchführungsorganisationen des Auswärtigen Amtes sind für die Vergabe von Projektfinanzierungen in Rahmen der Deutschen Entwicklungshilfe in << Adresse entfernt >> und den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) zuständig?
2. Welche Projekte wurden zwischen 2016 und 2018 in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) von dem Auswärtigen Amt (inklusive aller Durchführungspartner) unterstützt? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern und den Implementierungspartnern in Deutschland aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.
3. Welche Projekte der Vereinten Nationen (inklusive aller UN-Organisationen) und der Europäischen Union in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) wurden durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 finanziert? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.
4. Welche Projekte werden durch die finanzielle Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) wurden durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 unterstützt? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.
5. Welche Projekte werden durch die finanzielle Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch die Botschaften und weitere ausländische Vertretungen des Deutschen Staates in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 unterstützt? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. Welche (deutsche, israelische, palästinensische und internationale) NGOs (Nichtregierungsorganisationen) werden durch das Auswärtige Amt direkt für die Durchführung von Projekten in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) unterstützt? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern und den Implementierungspartnern in Deutschland aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.
6. Welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) sind Kooperationspartner des Auswärtigen Amtes in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) bei der Implementierung der Projekte, die durch Gelder der Bundesregierung finanziert werden? Bitte nach Projekten für den Zeitraum 2016–2018 mit den dazugehörigen Details (Projektbeschreibung, Finanzvolumen, Auftragsbehörde in Deutschland, Implementierungspartner in Deutschland) auflisten.
7. Gibt es weitere Projekte, die durch das Auswärtige Amt in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) unterstützt und bei der Beantwortung der vorherigen Fragen noch nicht erwähnt wurden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • 0 Follower:innen
Darja Feldman
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Durchf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Darja Feldman
Betreff
Transparenz der Projektfinanzierung [#55539]
Datum
4. Februar 2019 14:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Durchführungsorganisationen des Auswärtigen Amtes sind für die Vergabe von Projektfinanzierungen in Rahmen der Deutschen Entwicklungshilfe in Israel und den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) zuständig? 2. Welche Projekte wurden zwischen 2016 und 2018 in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) von dem Auswärtigen Amt (inklusive aller Durchführungspartner) unterstützt? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern und den Implementierungspartnern in Deutschland aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. 3. Welche Projekte der Vereinten Nationen (inklusive aller UN-Organisationen) und der Europäischen Union in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) wurden durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 finanziert? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. 4. Welche Projekte werden durch die finanzielle Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) wurden durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 unterstützt? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. 5. Welche Projekte werden durch die finanzielle Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch die Botschaften und weitere ausländische Vertretungen des Deutschen Staates in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch die Mittel des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016–2018 unterstützt? Bitte die Projekte nach Implementierungsjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern (inklusive NGOs) und allen weiteren Implementierungspartnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. Welche (deutsche, israelische, palästinensische und internationale) NGOs (Nichtregierungsorganisationen) werden durch das Auswärtige Amt direkt für die Durchführung von Projekten in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) unterstützt? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern und den Implementierungspartnern in Deutschland aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. 6. Welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) sind Kooperationspartner des Auswärtigen Amtes in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) bei der Implementierung der Projekte, die durch Gelder der Bundesregierung finanziert werden? Bitte nach Projekten für den Zeitraum 2016–2018 mit den dazugehörigen Details (Projektbeschreibung, Finanzvolumen, Auftragsbehörde in Deutschland, Implementierungspartner in Deutschland) auflisten. 7. Gibt es weitere Projekte, die durch das Auswärtige Amt in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) unterstützt und bei der Beantwortung der vorherigen Fragen noch nicht erwähnt wurden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zu…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Transparenz der Projektfinanzierung, Vg.Nr. 060-2019
Datum
7. Februar 2019 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
Darja Feldman
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leide…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Darja Feldman
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Transparenz der Projektfinanzierung, Vg.Nr. 060-2019 [#55539]
Datum
7. Februar 2019 12:41
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leider nicht korrekt. In Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG heißt es: „Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden.“ Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber ganz bewusst davon ausgegangen ist, dass ein Auskunftsersuchen auch komplett elektronisch bearbeitet werden kann und hier ist dem Sinn und Zweck des IFG nicht der Behörde eine Auswahlmöglichkeit gegeben, sondern dem Auskunftsersucher. Mit dem IFG wurde ausdrücklich seitens des Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Informationen über die Tätigkeit in leichter und einfacher Form zugänglich zu machen, weshalb den Behörden hier gerade kein Wahlrecht der Beantwortung zugebilligt wurde, sondern hier auf den ausdrücklichen Wunsch des Auskuntsersuchers festgelegt ist. Personenbezogene und sonstige schützenswerte Daten können entsprechend geschwärzt werden. Ob es sich bei der angegeben Adresse um eine „Einmaladresse“ handelt, entzieht sich darüber hinaus Ihren Erkenntnissen und die Einrichtung einer speziellen Adresse für Anfragen nach dem IFG ist darüber hinaus auch nicht untersagt. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass eine Postzustellung aus technischen Gründen derzeit nicht möglich ist. Ich bitte hiermit ausdrücklich um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und weise darauf hin, dass ich dem Transparenzgebot entsprechend die Antwort auf der Plattform fragdenstaat.de veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman Anfragenr: 55539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 07.02.2019 und bitte nochmals um Mitteilung…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Transparenz der Projektfinanzierung, Vg.Nr. 060-2019
Datum
12. Februar 2019 10:47
Status
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 07.02.2019 und bitte nochmals um Mitteilung einer postalischen Anschrift. Es ist absehbar, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keine einfache Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf alle Fälle länger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen wird und ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist, dessen Bekanntgabe wegen der rechtlich gebotenen präzisen Bestimmung des Adressaten und des Beginns und Ablaufs von Widerspruchs- und Klagefristen nachvollziehbar sein und daher postalisch zugestellt werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn -die Auskunft gebührenpflichtig sein wird, -Belange Dritter betroffen sind, -eine Auskunftserteilung vollständig zu verweigern bzw. zu beschränken ist, weil ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Da der zur Beantwortung Ihrer Anfrage entstehende Verwaltungsaufwand die Grenze einer einfachen Auskunft überschreiten und damit kostenpflichtig wird, bitte ich zudem um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Mit freundlichen Grüßen
Darja Feldman
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Darja Feldman
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Transparenz der Projektfinanzierung, Vg.Nr. 060-2019 [#55539]
Datum
17. Februar 2019 11:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Meine private E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich bin damit einverstanden die angeforderten Informationen selbst den Projektbeschreibungen zu entnehmen. Daher bitte ich Sie die Dokumente einzuscannen und mir in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Gemäß dem § 10 Abs. IFG kommt es auf den zeitlichen Umfang bei der Frage, ob es sich um eine einfache Auskunft handelt nicht an. Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman Anfragenr: 55539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten E-Mail vom 17.02.2019, darf aber gleichzeitig…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Transparenz der Projektfinanzierung, Vg.Nr. 060-2019
Datum
19. Februar 2019 16:01
Status
Sehr geehrte Frau Feldman, ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten E-Mail vom 17.02.2019, darf aber gleichzeitig nochmals auf mein Schreiben vom 12.02.2019 hinweisen. Sollten Sie dem nicht entsprechen, kann Ihr Antrag leider nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen