Transparenz in Abschiebehaft
Im letzten halben Jahr ist es in der Abschiebehaft in Büren zu einem Todesfall und drei Bränden gekommen. Dieses betrachtet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren mit Sorge. In den letzten Monaten musste der Verein auch feststellen, dass Journalisten nicht immer die gewünschten Informationen über Vorfälle in der Abschiebehafteinrichtung in Büren erhalten haben. Gerade in Institutionen, in die für die Öffentlichkeit der Einblick schwer möglich sein sollte, sollte eine besondere Transparenz der staatlichen Akteure erfolgen. Aufgrund dieses Hintergrundes beantragen wir die Einsicht in folgenden Dokumenten:
Nach § 59 AHaftVollzG hat die Landesregierung den Landtag bis zum 31.12.2022 hinsichtlich der Auswirkungen des AHaftVollzG zu berichten. Es wird Einsicht in den Bericht und, soweit mehrere Berichte erstellt wurden, Einsicht in alle seit 2015 erstellten Berichte beantragt.
Am 31.12.2021 ist die Abschiebungshaftrichtlinie außer Kraft getreten. Nach der alten Richtlinie sind verschiedene Evaluationen und Berichte durchzuführen. Es wird um Einsicht in die folgenden Dokumente, jeweils für den Zeitraum von 1.1.2014 bis 31.12.2023 (soweit die Berichte weitergeführt worden sind) beantragt:
• Der jährlichen Evaluation aller Abschiebungshaftfälle, die in Nordrhein-Westfalen oder von anderen Bundesländern im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden Nordrhein-Westfalens vollzogen wurden.
• Die Statistik der Unterbringungseinrichtung Büren über die bei ihnen vollzogenen Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams.
• Die zum Ende eines jeden Quartals anzufertigenden Berichte über Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams, die im Wege der Amtshilfe von anderen Bundesländern für die Ausländerbehörden Nordrhein-Westfalens vollzogen werden
• Die fortlaufenden Unterrichtungen über Rechtsmittel, die gegen Haftbeschlüsse eingelegt worden sind.
• Die fortlaufenden Unterrichtungen über die Gründe der Haftentlassungen.
Antwort verspätet
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Datum22. Februar 2024
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26. März 2024
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