Transparenz in Abschiebehaft
Im letzten halben Jahr ist es in der Abschiebehaft in Büren zu einem Todesfall und drei Bränden gekommen. Dieses betrachtet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren mit Sorge. In den letzten Monaten musste der Verein auch feststellen, dass Journalisten nicht immer die gewünschten Informationen über Vorfälle in der Abschiebehafteinrichtung in Büren erhalten haben. Gerade in Institutionen, in die für die Öffentlichkeit der Einblick schwer möglich ist, sollte eine besondere Transparenz der staatlichen Akteure erfolgen. Aufgrund dieses Hintergrundes beantragen wir Auskunft zu den folgenden Fragen jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2023:
1. Wie viele Menschen sind in der Abschiebungshafteinrichtung ums Leben gekommen? Bitte nach Todesmonat und Jahr und Todesursache aufgliedern.
2. Wie viele Suizidversuche wurden unternommen? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
3. Wie viele Selbstverletzungen wurden unternommen? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
4. Wie oft wurde die Bewegungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 AHaftVollzG eingeschränkt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
5. Wie oft wurde das Tragen der eigenen Kleidung nach § 9 Abs. 3 AHaftVollzG untersagt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
6. Wie oft wurde den Inhaftierten die Nutzung eigener Gegenstände untersagt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
7. Wie oft wurde die Möglichkeit der Inhaftierten zur Teilnahme an Freizeit und Sport nach § 12 Abs. 4 AHaftVollzG eingeschränkt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
8. Wie oft wurde das Besuchsrecht der Häftlinge nach § 14 Abs. 2 AHaftVollzG eingeschränkt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
9. Wie oft wurde die Telefonie oder die Telekommunikation nach § 16 Abs. 3 AHaftVollzG eingeschränkt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
10. Wie oft wurde der Bezug von Zeitungen und die Mediennutzung nach § 17 Abs. 4 AHaftVollzG eingeschränkt? Bitte nach Monat und Jahr aufgliedern.
11. Wie oft wurden Ordnungsmaßnahmen nach § 19 AHaftVollzG angeordnet? Bitte nach Monat und Jahr und nach den jeweiligen Maßnahmen nach § 19 Abs. 2 AHaftVollzG aufgliedern. Bitte auch angeben, wenn Maßnahmen nach Abs. 4 miteinander verbunden wurden.
12. Wie oft wurden Einschränkungen nach § 20 Abs. 2 AHaftVollzG angeordnet? Bitte nach Monat und Jahr und nach der jeweiligen Maßnahme nach § 20 Abs. 2 AHaftVollzG und der jeweiligen Dauer aufgliedern.
13. Wie oft wurden Unterbringungen nach § 20 Abs. 5 AHaftVollzG angeordnet? Bitte nach Monat und Jahr und der jeweiligen Dauer aufgliedern.
14. Wie oft wurden die Betroffenen, ihre Sachen oder ihre Zellen nach § 21 AHaftVollzG durchsucht? Bitte nach Monat und Jahr und der jeweiligen Maßnahme aufgliedern.
15. Wie oft wurden Inhaftierte in einem „besonders gesicherten Raum“ nach § 22 Nr. 1 AHaftVollzG eingesperrt? Bitte nach Monat und Jahr und Dauer der Maßnahmen aufgliedern.
16. Wie oft wurden Inhaftierte in einem „besonders gesicherten Haftraum“ nach § 22 Nr. 2 AHaftVollzG gefesselt? Bitte nach Monat und Jahr und Dauer der Maßnahmen aufgliedern.
17. Wie oft wurden Inhaftierte in einem „besonders gesicherten Raum“ nach § 22 Nr. 3 AHAftVollzG fixiert? Bitte nach Monat und Jahr, Dauer und Art der Fixierung (z.B. 5-Punkt, 7-Punkt) der Maßnahmen aufgliedern. Bitte ebenfalls angeben, ob ein Richter oder ein Arzt hinzugezogen wurde und ob Angehörige oder Personen des Vertrauens informiert worden sind. Bitte ebenfalls angeben, ob ein Rechtsbeistand informiert worden ist und wie oft die Aufsichtsbehörde über diese Maßnahme informiert wurde.
18. Wie oft wurden Inhaftierte während des Transportes nach § 22 Nr. 4 AHAftVollzG gefesselt? Bitte nach Monat und Jahr und Dauer der Maßnahmen aufgliedern.
19. Wie oft wurden Inhaftierte in einen anderen Gewahrsamstrakt nach § 22 Nr. 5 AHAftVollzG verlegt? Bitte nach Monat und Jahr und Dauer der Maßnahmen aufgliedern.
20. Wie oft erfolgte eine Beobachtung während des Einschlusses nach § 22 Nr. 6 AHaftVollzG? Bitte nach Monat und Jahr, Dauer und der Art der Beobachtung aufgliedern.
21. Wie oft erfolgte die Anordnung der Videobeobachtung von Inhaftierten in einem „besonders gesicherten Raum“ gemäß §23 Nr. 4 AHaftVollzG? Bitte nach Monat und Jahr und Dauer aufgliedern. Wie oft wurde der Toilettenbereich nicht verpixelt?
22. Wie oft wurde die Aufsichtsbehörde informiert, dass eine Fesselung oder Fixierung länger als 24 Stunden angehalten hat?
Antwort verspätet
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Datum22. Februar 2024
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26. März 2024
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Kosten dieser Information:18200,00 Euro
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