Transparenz in der Daten- & Dokumentbereitstellung durch die BVVG

eine Erklärung, a) warum die BVVG nur Ausschreibungsergebnisse ab 5ha und nur für die letzten 6 Monate veröffentlicht? Zusätzliche Anfragen sind per Formular möglich, aber nie gesamtheitlich, sondern bleiben regional beschränkt. Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage? Eine Datenbank, welche alle Datensätze enthält, wäre wesentlich transparenter und nutzerfreundlicher.
b) Warum die Interaktion mit der BVVG, gerade wenn es um bestehende Pachtverträge und deren Herausgabe nach Zuschlagserteilung geht, schleppend oder garnicht erfolgt, je nach Mitarbeiter.

Die Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens, durch die BVVG als Privatisierungsstelle nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) benötigt mehr Transparenz und abrufbare Daten. Vorab bedanke ich mich herzlich für Ihre Bemühungen!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Erklärung, a…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenz in der Daten- & Dokumentbereitstellung durch die BVVG [#232802]
Datum
11. November 2021 19:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Erklärung, a) warum die BVVG nur Ausschreibungsergebnisse ab 5ha und nur für die letzten 6 Monate veröffentlicht? Zusätzliche Anfragen sind per Formular möglich, aber nie gesamtheitlich, sondern bleiben regional beschränkt. Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage? Eine Datenbank, welche alle Datensätze enthält, wäre wesentlich transparenter und nutzerfreundlicher. b) Warum die Interaktion mit der BVVG, gerade wenn es um bestehende Pachtverträge und deren Herausgabe nach Zuschlagserteilung geht, schleppend oder garnicht erfolgt, je nach Mitarbeiter. Die Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens, durch die BVVG als Privatisierungsstelle nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) benötigt mehr Transparenz und abrufbare Daten. Vorab bedanke ich mich herzlich für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. November 2021 Sehr Antragsteller/in anliegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. November 2021
Datum
25. November 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (B…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Transparenz in der Daten- & Dokumentbereitstellung durch die BVVG [#232802]
Datum
8. Dezember 2021 10:33
Status
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3,1 KB
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats folgende Informationen: Mit dem Ziel der Erhöhung der Markttransparenz beim Verkauf und der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen veröffentlicht die BVVG bereits seit dem Jahr 2009 die Ausschreibungsergebnisse für Lose größer als fünf Hektar. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der BVVG, zu der sie nicht verpflichtet ist. Die gewählte Losgrößen-Grenze orientiert sich dabei am Aufwand und an der zu verarbeitenden Datenmenge sowie an der Aussagekraft und Vergleichbarkeit im Hinblick auf die durchschnittliche Größe der Ausschreibungslose für die typische landwirtschaftliche Nutzung, die seit Jahren bei rd. zehn Hektar liegt. Der Veröffentlichungszeitraum für die jeweils zurückliegenden sechs Monate ist dabei der Aussagekraft im Hinblick auf die aktuelle Marktlage geschuldet. Ungeachtet dessen erteilt die BVVG auf Antrag seit August 2019 kostenfrei für jedermann Auskünfte zu Kauf- bzw. Pachtpreisen über landwirtschaftliche Flächen, deren Auswahl nach mehreren Kriterien selektiert werden kann. Dies folgt insbesondere dem Wunsch aus der gutachterlichen Praxis, zielgerichtet benötigte Vergleichsfälle abfragen zu können. Der Umgang mit personenbezogenen und anderen schützenswerten Daten, die z. B. Betriebsgeheimnisse darstellen können, folgt im Übrigen auch in den Ausschreibungsverfahren der BVVG den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. So sind während einer Ausschreibung lediglich Aussagen zur durchschnittlichen Pachthöhe der angebotenen Flächen möglich. Erst nach erfolgter Zuschlagserteilung zum Verkauf kann dem Käufer der konkrete Pachtvertrag übergeben werden. Dies ist erst nach Sichtung und Prüfung aller Gebote möglich und bestimmt damit auch die Bearbeitungszeit. Weitergehende Informationen zur Privatisierung nach dem EALG stehen in der jährlich aktualisierten Broschüre "Zahlen und Fakten" zur Verfügung. Diese Broschüre kann auf den Internetseiten der BVVG: www.bvvg.de unter "Service" eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen