Transparenz zu Daten über UAP im deutschen Luftraum

In Anbetracht des "Prelimary Assesment: Unidentified Aerial Phenomena" des Pentagons (https://www.dni.gov/files/ODNI/documents/assessments/Prelimary-Assessment-UAP-20210625.pdf), würde ich Sie um eine Auskunft bzgl. UAP-Sichtungen, ob durch Augenzeugen oder Sensoren, im dt. Luftraum bitten.

Existieren zu diesem Thema Dokumente, die der Öffentlichkeit zur Durchsicht zur Verfügung stehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Marcel Roth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Anbetracht des…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Marcel Roth
Betreff
Transparenz zu Daten über UAP im deutschen Luftraum [#238094]
Datum
19. Januar 2022 14:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Anbetracht des "Prelimary Assesment: Unidentified Aerial Phenomena" des Pentagons (https://www.dni.gov/files/ODNI/documents/assessments/Prelimary-Assessment-UAP-20210625.pdf), würde ich Sie um eine Auskunft bzgl. UAP-Sichtungen, ob durch Augenzeugen oder Sensoren, im dt. Luftraum bitten. Existieren zu diesem Thema Dokumente, die der Öffentlichkeit zur Durchsicht zur Verfügung stehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Roth Anfragenr: 238094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238094/ Postanschrift Marcel Roth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Roth

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V65 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr An…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Transparenz zu Daten über UAP im deutschen Luftraum [#238094]
Datum
1. Februar 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V65 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.01.2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Roth, zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19.01.2022 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Dem BMVg ist kein Vorgang bekannt, der zu einer Deklarierung eines Objektes als UFO (oder USO) führte. Das BMVg verfügt lediglich über Anfragen durch Einzelpersonen oder Organisationen, welche sich mit UFO-Sichtungen befassen. Jeglicher Vorgang konnte einem erklärbaren Phänomen (z.B. Luftfahrzeug, Schornsteinbeleuchtung, etc.) zugeordnet werden. Vergleichbare Dokumente wie dem des Pentagons existieren nicht. Es liegen daher leider keine amtlichen Informationen vor, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen