Transparenz zum Kostendeckungsprinzip der Personalausweisgebührenverordnung für Deutsche im EU-Ausland
Grundsätzlich gilt auch bei der Erhebung von Gebühren für Pässe und Ausweise das sogenannte Kostendeckungsprinzip, das für Passgebühren in § 20 Passgesetz und für Personalausweise in § 31 Personalausweisgesetz geregelt ist.
Das Kostendeckungsprinzip stellt sicher, dass öffentliche Aufgaben, für die Gebühren erhoben werden, kostendeckend finanziert werden können, ohne dass es zu einer Überforderung der jeweiligen Gebührenschuldner kommt. Das Prinzip verhindert somit, dass öffentliche Aufgaben unterfinanziert sind, da sie durch die Erhebung von Gebühren und Entgelten finanziert werden müssen. Das Prinzip beruht darauf, dass die öffentliche Hand bei der Erhebung von Gebühren kein Gewinn erzielen soll, sondern lediglich die eigenen Kosten decken möchte.
Im Rahmen des Kostendeckungsprinzips müssen die Gebühren so bemessen sein, dass sie im Verhältnis zur Leistung stehen. Es darf also weder eine Über- noch Unterdeckung entstehen. Dies trägt dazu bei, dass öffentliche Leistungen effizient und wirtschaftlich erbracht werden. Dabei dürfen die Gebühren und Entgelte nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern müssen nachvollziehbar und transparent sein.
Legen Sie mir bitte die Aufwendungen transparent dar, wie sich die 4fachen Kosten für einen Personalausweis mit Ausstellung in Österreich (Vorarlberg) gegenüber der Ausstellung in Deutschland ergeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Dezember 2023
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30. Januar 2024
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